STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

48 - - - 7 Die häufigsten Fragen zur Organspende Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende? Für die Organspende gibt es keine feststehende Altersgrenze. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Über die Frage, ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Tests nach dem Tode – und letztlich der Arzt, der die Organe trans plantiert. Völlig unabhängig vom Alter kann die Augenhornhaut (außer bei Säuglingen und Kleinkindern) gespendet werden. Welche (Vor)Erkrankungen schließen eine Organspende aus? Eine Organentnahme wird in der Regel ausgeschlossen, wenn beim Verstorbenen eine akute Krebserkran kung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den vorliegenden Befunden, ob Organe für eine Entnahme in Frage kommen. Muss oder kann ich mich als Organspender registrieren lassen? Ein Organ- und Gewebespenderegister befindet sich in Deutschland derzeit noch im Aufbau. 7 Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit der Familie darüber zu sprechen. Dagegen ist es nicht notwendig, sich ärztlich untersuchen zu lassen, bevor man sich zur Organspende bereit erklärt. Die medizinische Eignung der Organe für eine Transplantation wird geprüft, nachdem der Hirntod, der irreversible Hirnfunktionsausfall, festgestellt worden ist. Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme? Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis um ihre Zustimmung gebeten? Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Der Wille des Verstorbenen hat Vorrang. Bei Vorliegen einer Erklärung im Organspenderegister 8 oder eines Organspendeausweises werden die Angehörigen also nicht um eine Entscheidung zur Organspende gebeten, sie müssen jedoch darüber informiert werden. Unter welchen Bedingungen ist eine Lebendspende möglich? Die Bedingungen für die Lebendspende regelt das Transplantationsgesetz. Dabei räumt der Gesetzgeber der Organspende nach dem Hirntod grundsätzlich Vorrang vor der Lebendspende ein. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen. Eine unabhängige Gutachterkommission prüft, ob die Spende freiwillig und ohne finanzielle Interessen geschieht. Es muss außerdem sichergestellt sein, dass für den Empfänger zum Zeit punkt der geplanten Übertragung kein Organ aus einer postmortalen Organspende zur Verfügung steht. Spender und Empfänger müssen sich zur ärztlichen Nachbetreuung bereit erklären. 7 Eintragungen in das Organspenderegister werden voraussichtlich erst ab Mitte 2022 möglich sein. 8 Eintragungen in das Organspenderegister werden voraussichtlich erst ab Mitte 2022 möglich sein.

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