STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

33 5.4 Manipulation medizinischer Daten – der Transplantationsskandal in Deutschland Aufgrund der im Jahre 2012 entdeckten Auffälligkeiten in verschiedenen Transplantationszentren – durch Übermittlung manipulierter Daten an Eurotransplant wurden Patienten auf der Warteliste „kränker“ gemacht als sie tatsächlich waren und dadurch eine bevorzugte Organzuteilung unter Verstoß gegen die Zuteilungs regeln erreicht – ist die gesamte Transplantationsmedizin in eine schwere Vertrauenskrise geraten. Um derartige Vorkommnisse für die Zukunft möglichst auszuschließen, wurde eine Reihe von strukturellen Ände rungen im Transplantationssystem etabliert: - - • Einführung des „Sechs-Augen-Prinzips“ (interdisziplinäre Transplantationskonferenz) für alle allokations relevanten Entscheidungen in den Transplantationszentren; ­ • Keine Zielvereinbarungen über Bonuszahlungen für bestimmte Leistungsmengen; • Kontinuierliche externe Überprüfung der Transplantationszentren durch die Prüfungs- und Überwachungs kommission (PÜK) der Bundesärztekammer (BÄK); - • Einführung eines spezifischen Straftatbestandes der Wartelistenmanipulation. Seit September 2012 werden alle 46 Transplantationszentren in Deutschland mit ihren insgesamt 138 organ spezifischen Transplantationsprogrammen durch die PÜK regelmäßig überprüft. Die entsprechenden Prüfungsergebnisse werden von der PÜK jährlich der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Konsequenzen aus den Prüfergebnissen der PÜK – straf-, bußgeld-, zulassungs-, disziplinar-, dienst-, arbeits- und standesrechtlich – müssen von den jeweils zuständigen Landesbehörden und Arbeitgebern gezogen werden. -

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