STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

30 7. Meldung des Organspenders an Eurotransplant Alle erforderlichen Daten zum Spender werden an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant weiter gegeben. Die Vermittlung des Organs durch Eurotransplant orientiert sich neben der Spendereignung an den Parametern Erfolgsaussicht und Dringlichkeit (vgl. Kapitel 4 und 5.3). ­ 8. Organentnahme und Versorgung des Leichnams Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Der Leichnamwird nach der Organspende so versorgt, dass eine Abschiednahme durch die Angehörigen im Krankenhaus möglich ist. 9. Organtransport zu den Empfängern in den entsprechenden Transplantationszentren Ein schneller Transport zu den entsprechenden Transplantationszentren ist aufgrund der begrenzten Ischä miezeit (Zeit, in der das Organ nicht durchblutet und damit nicht mit Sauerstoff und Nährsubstanzen versorgt wird) der explantierten Organe (Herz ~6 Std., Nieren ~24–36 Std.) Voraussetzung für eine erfolgreiche Transplantation. - - - - 6 Eintragungen in das Organspenderegister werden voraussichtlich erst ab Mitte 2022 möglich sein. Detaillierter Ablauf Spendererkennung Zunächst einmal muss ein potenzieller Spender im Krankenhaus erkannt und an die DSO gemeldet werden. Als potenzielle Spender kommen alle Patienten mit einer schweren Hirnschädigung in Frage, bei denen der endgültige Ausfall der gesamten Hirnfunktion vermutet oder der Hirntod festgestellt wird. Zusätzlich muss die Kreislauffunktion maschinell aufrechterhalten sein. Es gibt nur noch wenige Erkrankungen, die einen absoluten Ausschluss für eine Organspende darstellen. Einwilligung zur Organspende/Angehörigengespräch Da nur in wenigen Fällen der Wille des Verstorbenen bekannt ist, kommt dem Angehörigengespräch mit der Frage nach der Zustimmung zur Organspende eine ganz besondere Bedeutung zu. Hierbei ist eine gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge einzuhalten, nach der die Angehörigen entscheidungsberechtigt sind: 1. Ehe gatte/eingetragener Lebenspartner, 2. Volljährige Kinder, 3. Eltern, 4. Volljährige Geschwister, 5. Großeltern. Die Befragten mussten in den letzten zwei Jahren Kontakt zum Verstorbenen haben. Im Gespräch muss der mutmaßliche Wille des Verstorbenen geklärt werden. Wenn die Angehörigen keine Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen haben, werden sie gebeten, sich nach ihrem eigenen, ethisch verantwortbaren Ermessen zu entscheiden. Der Körper des Toten muss bei der Organentnahme jederzeit respektvoll behandelt werden. Nach der Organ entnahme haben die Angehörigen grundsätzlich die Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Dies dient auch der Transparenz und Vorbeugung vor falschen Vorstellungen (z.B. Entstellung durch die Organentnahme). Prüfen der Spendereignung/organprotektive Maßnahmen Vor einer möglichen Organspende müssen Erkrankungen ausgeschlossen werden, die dem möglichen Empfänger mehr schaden als nützen würden. Hierzu sind verschiedene Untersuchungen notwendig. Eine Organspende ist bis ins hohe Lebensalter möglich, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist der Funktionszustand bzw. die Funktionsreserve der Organe. Organverteilung (Allokation) Liegen ein irreversibler Hirnfunktionsausfall und das Einverständnis vor und ist die Spendereignung prinzipiell geprüft, wird „Eurotransplant International Foundation“ (ET) informiert. Eurotransplant ermittelt die Empfän ger der Organe. Eurotransplant ist nicht nur für Deutschland, sondern auch für die Organzuteilung in Belgien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn verantwortlich.

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