STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

29 5.2 Ablauf der Organspende und Transplantation Überblick - - - - 6 Eintragungen in das Organspenderegister werden voraussichtlich erst ab Mitte 2022 möglich sein. Stand: 31.07.2019 · Quelle: Mit freundlicher Unterstützung der DSO 1. Identifizierung eines potenziellen Organspenders Alle Patienten auf einer Intensivstation, bei denen trotz maximaler medizinischer Therapieversuche eine massive Hirnschädigung zum Tod führt, kommen als potenzielle Organspender in Frage. Kreislauf und Beat mung müssen künstlich aufrechterhalten werden. 2. Feststellung des Hirntods Der Ausfall des gesamten Gehirns ist die medizinische Voraussetzung für eine postmortale Organspende. Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ist nur möglich, wenn der Patient auf einer Intensiv station verstirbt. 3. Meldung des Spenders an die DSO 4. Klärung der Zustimmung zur Organspende mit den Angehörigen Die Frage nach der Entscheidung zur Organspende durch den Verstorbenen ist eine weitere Voraussetzung für eine Organentnahme. Liegt keine schriftliche Verfügung des Verstorbenen vor, z. B. eine Eintragung in dem Organspenderegister 6 oder ein Organspendeausweis, werden die nächsten Angehörigen nach dessen bekanntem oder mutmaßlichem Willen befragt. 5. Fortsetzung der intensivmedizinischen Maßnahmen Die Fortführung der intensivmedizinischen Maßnahmen beeinflusst die Organfunktionen beim Spender in erheblichem Maß und ist damit eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg der anschließenden Transplantation. 6. Medizinische Untersuchungen zum Schutz des Empfängers Um das Risiko der Organempfänger zu minimieren, durch die Übertragung eine Infektion oder Tumorerkran kung zu erleiden, werden alle notwendigen Untersuchungen (Organfunktionsprüfungen, Immunologie, Viro logie, Bakteriologie, Blutgruppenbestimmung und Pathologie) durchgeführt.

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