STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

28 - 5 Organisation der Organspende und Kriterien der Organverteilung 5.1 Aufgaben und Strukturen Im Transplantationsgesetz (TPG), das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist und seitdem mehrfach geändert wurde, sind die rechtlichen Grundlagen der Transplantationsmedizin und der Organspende geregelt. Die Organspende wird darin zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt und Verantwortlichkeiten werden auf ver schiedene Institutionen übertragen. Grundstruktur des Systems der Transplantationsmedizin, in dem Spende, Vermittlung und Übertragung der Organe gemäß TPG getrennt organisiert sind: Die einzelnen Akteure haben dabei folgende Zuständigkeiten und Aufgaben: Krankenhäuser: Spendermeldung/Feststellung des Hirntods Krankenhäuser sind verpflichtet, jeden Patienten der im irreversiblen Hirnfunktionsausfall verstorben ist und als Organspender in Betracht kommt, an die Koordinierungsstelle (DSO) zu melden. Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): Koordination der Organspende Eurotransplant: Organvermittlung Transplantationszentren: Aufnahme des Patienten in die Warteliste, Organübertragung, Nachsorge

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