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18 Ausfall der Spontanatmung Der Antrieb zu atmen ist die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung aller sauerstoff-abhängigen Körper funktionen und für das Abatmen von Kohlenstoffdioxid. Jede Körperzelle benötigt für ihren Stoffwechsel Sauerstoff und produziert Kohlenstoffdioxid, welches wiederum ausgeatmet werden muss. Die Atmung des Menschen wird reflektorisch an den Sauerstoffbedarf des Körpers und den Kohlenstoffdioxidspiegel im Blut angepasst. - Der Ausfall der Spontanatmung kann überprüft werden, indem der bewusstlose Patient kurzzeitig maschinell mit 100% Sauerstoff beatmet wird, um ihn bei der Prüfung der Eigenatmung nicht der Gefahr eines Sauer stoffmangels auszusetzen. Ausgehend von einem übernormal hohen Sauerstoffgehalt im Blut wird der Patient dann von der Beatmungsmaschine getrennt und es wird beobachtet, ob es nun bei Anstieg des Kohlenstoff dioxids zum Einsetzen der Atmung kommt. Wie stark der Atemantrieb bei Anstieg des Kohlenstoffdioxids ist, kann jeder selbst überprüfen, indem er die Atmung anhält. Ein hoher Kohlenstoffdioxidgehalt aktiviert sofort das Atemzentrum im Gehirn und die Atmung setzt ein. Setzt die Eigenatmung bei einem Patienten auch bei sehr hohen Kohlenstoffdioxidspiegeln im Blut nicht ein – diese Spiegel werden während der Unter suchung durch Blutanalysen bestimmt – liegt ein nicht wieder rückgängig zu machender kompletter Ausfall des Atemzentrums vor. - - - Apparative Verfahren zur Feststellung des Hirntods Ergänzend zu den klinischen Untersuchungen, die bei jedem Patienten von zwei Ärzten unabhängig vonein ander durchgeführt werden müssen, können apparative Verfahren für den Nachweis der Unumkehrbarkeit des Ausfalls der Gesamtfunktion des Gehirns eingesetzt werden (Irreversibilitätsnachweis): - • EEG (Elektroenzephalographie; Messung der Hirnstromkurve) • Evozierte Potenziale (elektrische Antworten des Gehirns auf bestimmte äußere Reize) • Hirn-Szintigraphie (Messung der Hirndurchblutung mittels radioaktiv markierter Blutbestandteile) • Dopplersonographie (Messung der Durchblutung mittels Ultraschall) • CT-Angiographie (Röntgenverfahren zur Gefäßdarstellung) Beobachtungszeiten Alternativ zum ergänzenden Einsatz der apparativen Untersuchungsmethoden kann die klinische Feststellung des Hirntods grundsätzlich durch die Einhaltung von vorgeschriebenen Beobachtungszeiten und eine Wie derholung der klinischen Untersuchungen bestätigt werden. Die Dauer dieser Beobachtungszeiten ist von der jeweiligen Ursache der Hirnschädigung und vom Alter des Betroffenen abhängig und liegt bei 12 Stunden für Hirnschädigungen, die primär das Großhirn betreffen, und bei 72 Stunden für sekundäre Hirnschädigungen (mittelbare Schädigungen, z.B. bei einem Herzstillstand). - Da sich bei Kindern erst im Alter von 2 Jahren die Schädelnähte dauerhaft verschließen und auch der Rei fungszustand des Gehirns von Kleinkindern ein anderer ist als der eines Erwachsenen, müssen bei Kindern vor Vollendung des 2. Lebensjahres besondere Beobachtungszeiten und zusätzliche apparative Untersuchun gen eingesetzt werden. Auch primäre Schädigungen des Hirnstamms erfordern aus neuroanatomischen Gründen obligat zusätzlich eine technische Untersuchungsmethode. - -

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