STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

17 3.5 Was hat der Hirntod mit Organspende zu tun? Der isolierte Hirntod ist die biologische Folge von Erkrankungen mit schwerer, nicht behandelbarer Erhöhung des Drucks im Schädelinneren. Nur während der Behandlung auf einer Intensivstation, wo Atmung und Kreislauf durch Geräte und Medikamente aufrechterhalten werden, kann sich der Hirntod isoliert entwickeln. Da sich die Intensivmedizin mit der Möglichkeit der künstlichen Beatmung erst in den 50iger und 60iger Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt hat, kam es auch in dieser Zeit zu den ersten Berichten von Hirntoten. Bereits damals wurde festgestellt, dass diese Patienten keine Erholungstendenzen aufweisen, keine Hirnströme mehr zeigen und keine Durchblutung des Gehirns mehr aufweisen. Obduktionsbefunde belegen, dass das Gehirn dieser Patienten abgestorben ist. Von diesen Befunden wurde abgeleitet, dass es für diese Patienten keine Hoffnung mehr auf ein Leben gibt. Der Begriff Hirntod wurde für diesen Zustand geprägt und es wurden letztlich auch standardisierte Kriterien für die Feststellung des Hirntods entwickelt. Da bei einem dauerhaften Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns jede weitere therapeutische Maßnahme sinnlos ist und dem verstorbenen Menschen nicht mehr helfen kann, wird die Behandlung nach der sicheren Todesfeststellung beendet. Entscheidend ist, dass die Diagnose Hirntod keine prognostische Aussage dar stellt, sondern die sichere Grundlage für die Beendigung einer Intensivtherapie ist. - Nur wenn der betroffene Mensch Organe spenden wollte, wird die künstliche Beatmung und Kreislauftherapie bis zur Organentnahme weitergeführt. Dadurch wird die Übertragung von funktionsfähigen Organen auf einen anderen Kranken, der ein gesundes Organ benötigt, ermöglicht. Die Feststellung des Hirntods ist Voraussetzung für eine Organspende. Denn mit Ausnahme der so genannten Lebendspende, bei der Menschen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niere oder ein Stück ihrer Leber spenden, können nur einem hirntoten Menschen mit noch künstlich aufrecht erhaltener Herz-Kreislauffunktion funktionsfähige Organe entnommen werden. 3.6 Klinische Untersuchungen zur Feststellung des Hirntods Überprüfung der Reflexe Die Prüfung der Frage, ob der Hirntod vorliegt, beginnt mit der Prüfung von fünf verschiedenen Reflexen, die bei Bewusstlosen auslösbar sind, bei „Hirntoten“ jedoch nicht. Pupillenreflex Normalerweise sind beide Pupillen bei Gesunden gleich weit. Sie reagieren auf Lichteinfall mit Verengung. Bei „hirntoten“ Patienten fehlt dieser Reflex. Sie reagieren nicht auf Lichteinfall. Puppenkopfphänomen Ist ein Patient bewusstlos, reagiert er auf das schnelle Drehen oder Kippen seines Kopfes mit einer langsamen Gegenbewegung der Augen. Bei einem „Hirntoten“ bleiben die Augen während dieses Tests – wie bei einer Puppe – reaktionslos in ihrer Ausgangsstellung. Hornhautreflex Berührt man die Hornhaut des Auges (äußere Augenschicht) mit einem Fremdkörper, schließen sich die Augen reflektorisch. Auf die Berührung der Augenhornhaut bei einem „Hirntoten“ mit einemWattestäbchen erfolgt keine Reaktion. Schmerzreaktionen im Gesicht Auf Schmerzreize im Gesicht reagieren selbst Patienten, die im tiefen Koma liegen, mit erkennbaren Muskel zuckungen und Abwehrreaktionen der Kopf- und Halsmuskulatur. Bei „Hirntoten“ bleiben diese Reflexe aus. - Würge- und Hustenreflex Berührungen der hinteren Rachenwand lösen bei Gesunden und auch bei Bewusstlosen einen Würgreflex aus. „Hirntote“ zeigen diese Reaktion nicht. Erst wenn alle fünf Reflexprüfungen auf einen Hirntod hinweisen, wird überprüft, ob die Spontan atmung ausgefallen ist. ­

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