STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

13 ­ - 3 Der Hirntod (Irreversibler Hirnfunktionsausfall) Definition Der Hirntod ist definiert als irreversibler Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Mit diesem irreversiblen Hirnfunktionsausfall wird ein sicheres Todeszeichen des Menschen und damit der eingetretene Tod festgestellt. 3.1 Todesfeststellung anhand sicherer Todeszeichen Die Feststellung, ob ein Mensch tot ist, erfolgt anhand von Kriterien, die nach wissenschaftlicher Prüfung sichere Merkmale für die Unterscheidung zwischen Leben und Tod darstellen. Diese Merkmale nennt man sichere Todeszeichen. Das sind zum Beispiel Totenflecken oder Leichenstarre, Verletzungen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind, oder der Hirntod. Sichere Todeszeichen beantworten nicht die Frage, wann genau der Tod eingetreten ist, sondern sie belegen, dass der Tod (zu einem vorangegangenen Zeitpunkt) eingetreten ist. Der genaue Zeitpunkt des Todes kann medizinisch-naturwissenschaftlich nicht exakt bestimmt werden. Für die Feststellung des Todes muss der Arzt eines dieser sicheren Todeszeichen nachweisen. Mit dem Tod ist der Sterbeprozess abgeschlossen und der Mensch hat aufgehört, als Lebewesen in körperlich-geistiger Einheit zu existieren. Man spricht dabei vom Herztod, wenn der Tod eines Menschen in der Folge eines Herzstillstands eintritt, man spricht vom Erstickungstod, wenn Sauerstoffmangel zum Tod führt. Beim Hirntod tritt der Tod in der Folge einer schweren Hirnschädigung ein. Es gibt nur einen Tod – die Begriffe Herztod, Hirntod oder Erstickungstod verweisen auf die Todesursache, sie dürfen nicht in dem Sinne verstanden werden, dass es mehr als einen Tod gäbe. Die Besonderheit bei der Feststellung des Hirntods beruht darauf, dass der Ausfall der Hirnfunktionen unter einer intensivmedizinischen Behandlung mit künstlicher Beatmung und Kreislauf-stützender Therapie eintritt, ohne dass andere Todeszeichen vorliegen. Andere Todeszeichen fehlen, wenn die Kreislauffunktion auf der Intensivstation auch bei eingetretenem Hirntod noch künstlich aufrechterhalten und die erloschene Eigen atmung durch künstliche Beatmung ersetzt werden. Die Feststellung des Hirntods bei noch laufender Inten sivtherapie erfordert daher besondere Erfahrung und spezielle intensivmedizinische Kenntnisse. Durch das Deutsche Transplantationsgesetz (vgl. Kapitel 2) ist deswegen festgelegt, dass die Feststellung des Hirntods nach standardisierten, wissenschaftlich überprüften strengen Richtlinien von zwei Ärzten mit einer speziellen Qualifikation erfolgen muss. Nach der Feststellung des Hirntods ist das Weiterführen der Intensivtherapie für den Verstorbenen nicht mehr sinnvoll. Dennoch wird die intensivmedizinische Therapie in aller Regel nicht unmittelbar nach der Feststellung des Hirntods beendet. Zum einen, um den Angehörigen zu ermöglichen, sich vom Verstorbenen zu verabschieden und zum anderen, weil die behandelnden Ärzte gemäß Transplantationsgesetz auch gehalten sind zu klären, ob der Verstorbene Organe spenden wollte. Medizinisch haben die Feststellung des Hirntods und Organspende zunächst einmal nichts miteinander zu tun. Die Frage nach einer Organspende stellt sich jedoch, wenn der Hirntod festgestellt ist, denn für eine postmortale Organspende ist der festgestellte Hirntod die entscheidende Voraussetzung. Nur ein bis zur Explantation durchblutetes Organ kann einem anderen Menschen übertragen werden. Aus diesem Grund wird die Intensivbehandlung im Fall einer Organspende bis zur Entnahme der Organe aufrechterhalten. Erfolgt keine Organspende, wird die Intensivtherapie beendet.

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