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1. Politische Bildung als Auftrag für die Lehrkräfte an bayerischen Schulen im Überblick

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1. Politische Bildung als Auftrag für die Lehr-

kräfte an bayerischen Schulen im Überblick

Schule bereitet die Schülerinnen und Schüler zusammen mit den Erziehungs-

berechtigten auf ihr Leben in Beruf, Gesellschaft und Staat vor. Wesentlicher

Maßstab sind dabei die durch die Bayerische Verfassung (BayVerf) vorgegebe-

nen Bildungs- und Erziehungsziele

(Art. 131 BayVerf)

. Zugleich legt Schule das

Fundament für eine umfassende historisch-politische Grundbildung.

Als dezidierter Verfassungsauftrag ist Politische Bildung in Bayern deshalb ein

für alle Lehrkräfte verpflichtender Bestandteil von Unterricht und Schulleben

und ist als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel „Politische Bil-

dung“ Unterrichtsprinzip in allen Fächern (vgl. Kap. 3).

Schule ist ein Ort, an dem demokratisches Handeln gelebt und reflektiert wird.

SMV, Schulforum, Schulverfassung, Klassenrat u. a. geben den Schülerinnen

und Schülern die Möglichkeit, sich zu beteiligen und eigene Interessen zu ver-

treten. Sie können in diesem Kontext auch Kompetenzen wie Verantwortungs-

bewusstsein, Konsensfähigkeit und Toleranz zeigen und vertiefen.

Zu den zentralen Aufgaben der Politischen Bildung in der Schule gehört es, die

Grundlagen der demokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung einschließ-

lich ihres im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Bay-

erischen Verfassung gründenden Wertekonsenses systematisch zu vermitteln

und zu Demokratiefähigkeit zu erziehen. Um sich als mündige Bürgerin und

mündiger Bürger am politischen Leben und aktiv an der Gestaltung der Gesell-

schaft beteiligen zu können, benötigen die Schülerinnen und Schüler Politische

Bildung, die u. a. auch Elemente einer reflektierten Erinnerungskultur enthält.

Diese stärkt ihr moralisch wie demokratisch begründetes Orientierungsvermö-

gen und soll sie auch davor bewahren, sich in den Bann von Extremisten gleich

welcher Richtung ziehen zu lassen.

Die Schülerinnen und Schüler leben und lernen Demokratie in Respekt vor

ihren Mitmenschen und in der Verantwortung für das Gemeinwesen. Sie er-

fahren dies als permanente Befähigung zur politischen Teilhabe. Sie verfügen

gemäß ihrem jeweiligen Entwicklungsniveau über die notwendige Orientie-

rungs-, Handlungs-, Urteils- und Methodenkompetenz in einer medial gepräg-

ten Welt. Da der Prozess der Kompromissfindung ein wesentlicher Bestandteil

der Demokratie ist, lernen die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres Bil-

dungsgangs eine Diskussionskultur zu praktizieren, die auf rationalen Argu-

menten und der Einhaltung kommunikativer Mindeststandards beruht und

Perspektivität sowie Einsicht in die Notwendigkeit der Kompromissfindung

beinhaltet. Dazu gehören neben einer gründlichen und umfassenden Infor-

mationsbeschaffung auch der Respekt vor dem Gegenüber sowie die Bereit-

schaft zuzuhören, Argumente abzuwägen und verantwortungsvoll Lösungen

zu finden.

Zentraler Stellen-

wert der Schule

bei der Politischen

Bildung

Politische Bildung

als Verfassungsauf-

trag und Unter-

richtsprinzip

Demokratische

Gestaltung des

Schulalltags

Demokratiefähig-

keit als wesentliche

Aufgabe der Politi-

schen Bildung