Musikplan - page 25

Freiberuflich tätige Musiklehrer
und Musikinstitute in freier Trägerschaft
Die freiberuflich tätigen Musiklehrer (Privatmu-
siklehrer) bilden eine der Säulen der Musikaus-
bildung in unserem Lande. Der Schwerpunkt
ihrer Aufgaben liegt in der kontinuierlichen In-
strumental- und Vokalausbildung von Schülern
und Erwachsenen und in der individuellen Betreu-
ung von begabten Jugendlichen. Zu ihren beson-
deren Aufgaben zählt die Vorbereitung auf das
Musikstudium. Sie widmen sich auch der musi-
kalischen Früherziehung und sind in Kinderta-
geseinrichtungen tätig. Voraussetzung für die
Erteilung eines qualifizierten Musikunterrichts ist
ein einschlägiger Abschluss an einer Hochschu-
le für Musik bzw. einem Konservatorium oder ein
gleichwertiger Abschluss.
Vorschläge zur Weiterentwicklung:
• weiterhin angemessene steuerliche Berück-
sichtigung der besonderen Situation der frei-
beruflich tätigen Musiklehrer und der privaten
Musikinstitute
• Gewährung von berufs- und wirtschaftsför-
dernden Hilfen, insbesondere von Zuschüssen
oder zinsgünstigen Darlehen für Existenzgrün-
dungen, für den Ausbau und die Schallisolie-
rung von Unterrichtsräumen und für die
Beschaffung von Instrumenten
• Förderung von Fort- und Weiterbildungen und
Entwicklung von besonderen Fortbildungsan-
geboten bezüglich Kulturwirtschaft, Existenz-
und Qualitätssicherung
• Prüfung einer kostenlosen oder kostengünsti-
gen Bereitstellung von geeigneten Räumen für
freiberuflich tätige Musiklehrer in Schulen und
sonstigen kommunalen Einrichtungen
• Prüfung einer Einbeziehung in die Musikange-
bote der gebundenen und der nicht gebunde-
nen Ganztagsschulen
• Förderung von Kooperationen mit Sing- und
Musikschulen und mit allgemeinbildenden
Schulen
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