Schönheitspreis?
Nach dem Zwischenzeugnis kam
es in unserer 7. Klasse Haupt–
schule zu einer heißen Diskus–
sion: Es ging um die Notenge–
bung bei zwei Mitschülern, die
in Biologie zwischen 2 und 3
gestanden waren. Bei dem einen
Klassenkameraden gab der
saubere Hefteintrag den Aus–
schlag zur Note 2; der andere
erhielt statt der erhofften 2
eine 3, weil seine Heftführung
recht schlampig war. Was ist
nun wichtiger für die Note:
Ordentliche Einträge oder ob
man etwas kann?
Herbert S. - U.
Art.
31
Abs.
3
Satz
2
des Bayerischen Ge–
setzes über das Erziehungs- und Unter–
richtswesen (BayEUG) legt fest, daß bei
derErteilungvon Zeugnissen "die ge–
samten Leistungen eines Schülers" zu be–
rücksichtigen sind. Unterrichtsergebnisse
in ordentlicher, übersichtlicher und gut
lesbarer Form zu
~apier
zu bringen, ge–
hört zu den Zielen schulischen Lernens.
Ein sauberer Hefteintrag stellt somit eine
Leistung dar, deren Bewertung durchaus
gerechtfertigt ist. Die Art der Heftführung
kann also, bei sonst gleichen Leistungen,
im Grenzbereich zwischen zwei Noten
für den einen Schüler eine bessere, für
den anderen eine schlechtere Zeugnisno–
te zur Folge haben.
HERAUSGEBER:
Bayerisches
Staatsministerium
SCHULE
aktuell
beantwortet Leserfragen
Umzug
In unserem
Gy~nasium
wurde
kürzlich die Hausdruckerei vom
1. Stock in den Keller ver–
legt. Im Rahmen des Unter–
richts in Kunsterziehung mußte
mein Sohn mit seinen Kameraden
aus der 7. Klasse das gesamte
Inventar über die Treppen nach
unten schleppen. Ist es denn
erlaubt, Schüler als Möbel–
packer einzusetzen? Zu allem
Überfluß hat mein Sohn während
der Arbeiten seine nagelneue
Jacke mit Druckerschwärze
"verziert".
Sabine B. - H.
Zum Unterrichtsalltag gehört es, daß
Schüler dazu herangezogen werden, Ge–
genstände wie Sportgeräte oder Hocker
für den Zeichenunterricht im Freien zu
transportieren. Dies ist den Schülern ge–
wiß zuzumuten. Dagegen ist es sicherlich
nicht angebracht, wenn Schüler als Heus–
meistergehilfen eingesetzt oder gar mls
Speditionsarbeiter beschäftigt werden.
REDAKTION:
FOTOS:
Geheimniskrämer
Unsere Tochter hat an ihrem
Gymnasium einen Chemielehrer,
der nach einer Schulaufgabe
auch die Aufgabenblätter
wieder einsammelt; wenn die
Arbeit herausgegeben wird, be–
kommen die Schüler das Auf–
gabenblatt gar nicht mehr in
die Hand. Die Eltern erhalten
also nur Einblick in die kor–
rigierte Schulaufgabe. Wir
haben den Lehrer gebeten, uns
die Angabenblätter auszuhän–
digen, doch er bleibt bei
seiner Geheimniskrämerei.
Klaus K. - A.
A·l\~l;,!tc~ol
~~
q
I
'
Cc'· ' ,O d -d- C
c -·o-h
'
'
H I I
§47
Abs.
2
Satz 1 der Schulordnung für
die Gymnasien in Bayern bestimmt, daß
die Schüler die Aufgaben "zur Kennt–
nisnahme·durch die Erziehungsberechtig–
ten" mit nach Hause erhalten. Damit sol–
len die Eitern Gelegenheit erhalten, sich
ein Bild vom Leistungsstand ihres Kindes
zu machen und gegebenenfalls die Be–
wertung der Arbeit zu kontrollieren; dies
setzt voraus, daß Aufgabe und Aufga–
bentext vorliegen. Auch für die häusliche
Nacharbeit ist der Aufgabentext unver–
zichtbar. Es ist daher von dem Grundsatz
auszugehen, daß den Schülern auch die
Aufgabentexte mit nach Hause zu
geben sind.
ZEICHNUNGEN:
Michaela Bauer
Klaus Baumann
~
Die Zeitschrift für Eltern
und Schüler in Bayern
für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
Winfried Karl (verantw.)
Karl Hans Grüneuer
Wilhelm Kürzeder
Günter Wallner
SEKRETARIAT:
Bayerische.r Landtag
M. Biegert-Simm
Bundesbildstelle Bann
Landesbildstelle Berlin
Ch. Pilger-Feiler
Gemeinde Prien
8000 München 2
Nachdruck mit Quellenangabe
(2 Belegexemplare) gestattet.
Die Zeitschrift wird kostenlos Ober
die SchUier an die Ellern verteilt.
Tel. Nr. 089/2186-307
LAYOUT:
Roland Schneider
J.
Roeder
VWWolfsburg
Stadt Würzburg
DRUCK:
Bruckmann München
Nymphenburger Str. 86
SCHULE
aktuell
.
11
1i
II
1/