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BayEUG
Bayer. Erziehungs-
und Unterrichtsgesetz
BaySchFG
Bayer. Schulfinanzie-
rungsgesetz
RSO
Schulordnung für die
Realschulen in Bayern
GSO
Schulordnung für die
Gymnasien in Bayern
FOBOSO
Schulordnung für die
Fachober- und Berufs-
oberschulen in Bayern
Erläuterungen
Mein Kind geht in ein staatlich anerkanntes Gymnasium,
dessenTräger die Diözese ist.Wie jedes Jahr fordert die
Schule einen Beitrag der Eltern zu den Materialkosten wie
Schulaufgabenblättern, Zeugnisformularen usw. Dieses Jahr
wurden die finanziellen Forderungen vor allem mit der An-
schaffung lernmittelfreier Bücher begründet. Ist das so in
Ordnung?
Hilde G. – L.
Nach Art. 46 BaySchFG ist es den privaten Schulen frei-
gestellt, Lernmittelfreiheit für die Schüler in der Weise
zu gewähren, wie sie bei öffentlichen Schulen besteht.
Der Schulträger einer privaten Schule kann daher auch
Beiträge der Eltern für die Anschaffung von Büchern ver-
langen oder den Eltern auferlegen, diese selbst zu be-
schaffen. Wenn sich der private Schulträger jedoch für
die Einführung der Lernmittelfreiheit entscheidet – er er-
hält dann dafür staatliche Zuschüsse –, muss diese, um
mit den Regelungen des Gesetzes übereinzustimmen, in
vollem Umfang gewährt werden. Sie darf also beispiels-
weise nicht auf einzelne Jahrgangsstufen, Schülergrup-
pen oder bestimmte Schüler beschränkt sein.
In der 3. Klasse Grund-
schule meinerTochter wird
seit einiger Zeit bei Nach-
schriften nicht mehr der vor-
her eingeübteText abge-
prüft.Vielmehr werden die
Satzstellung undWörter
verändert, so dass der dik-
tierteText dem eingeübten
nur noch sinngemäß ent-
spricht. Dies führt zwangs-
läufig zu einer höheren
Fehlerquote, da die Proben
nach den strengenVorgaben
für Nachschriften benotet
werden. Ist dies zulässig?
Dieter K. – K.
Nachschriften dienen der
Sicherung des Grundwort-
schatzes. Es obliegt der
pädagogischen Verant-
wortung der Lehrkraft, in
welcher Form der Grund-
wortschatz im Allgemei-
nen und die Nachschrift
im Besonderen eingeübt
und gesichert werden.
Deshalb gibt es keine Vor-
schriften, wie der Text ei-
ner Nachschrift zu diktie-
ren und zu bewerten ist.
Es empfiehlt sich aber,
Nachschriften umzuge-
stalten, um die Sicherheit
der Schüler in der Recht-
schreibung erkennen und
fördern zu können.
Rat
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U n s e r e A n s c h r i f t |
B a y e r i s c h e s K u l t u s m i n i s t e r i um , R e d a k t i o n
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beantwortet Leserfragen
illustrationen: bengt fosshag
Seit diesem Herbst besuche ich dieVorstufe
einer Berufsoberschule. Die Schule verlangt
von mir, dass ich am Englischunterricht teil-
nehmen muss, obwohl ich noch nie Englisch-
unterricht hatte. Gibt es eine Möglichkeit,
dass ich mich von Englisch befreien lassen
kann oder dass ich eine andere Fremdsprache
wähle?
Mario C. – R.
Die Vorstufe ist nach Art. 17 Abs. 2
BayEUG ein freiwilliges Angebot. Es ist
besonders für Schüler gedacht, die sich
für die BOS interessieren, aber keinen
mittleren Schulabschluss besitzen oder
die mittlere Reife durch eine berufliche
Qualifikation erworben haben. In der
Vorstufe können Schüler auch ohne Vor-
kenntnisse in Englisch in acht Wochen-
stunden und gegebenenfalls zwei zusätz-
lichen Übungsstunden an das für die BOS
notwendige Eingangsniveau herangeführt
werden. Da nach § 11 Abs. 1 FOBOSO in
der Vorstufe Englisch unterrichtet wer-
den muss, kommt eine Befreiung nicht in
Frage. Dies wäre auch nicht sinnvoll, da
bei der Abschlussprüfung an der BOS die
Prüfung in Englisch verpflichtend ist.
Vorstufe
PrivaterTräger
Nachschriften