LehrplanPLUS Grundschule - page 9

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Bayerische Leitlinien für die Bildung und Erziehung
Die Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit
umfassen sowohl den Bereich der Elementar- als auch den der Primarpädagogik. Sie sind im
Bayerischen Bildungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen (BayBEP) ebenso verankert wie im
LehrplanPLUS Grundschule.
1 Notwendigkeit und Geltungsbereich gemeinsamer
Leitlinien für Bildung und Erziehung
Zu den Hauptaufgaben verantwortungsvoller Bildungspolitik zählt es, allen Kindern frühzeitig best-
mögliche Bildungserfahrungen und -chancen zu bieten. Im Fokus steht das Recht des Kindes auf
Bildung von Anfang an. Da Bildungsprozesse auf Anschlusslernen beruhen, kommt der Kooperation
aller außerfamiliären Bildungsorte mit der Familie und untereinander eine hohe Bedeutung zu.
Zukunftsweisende Bildungssysteme und -konzepte stellen das Kind als aktiven Mitgestalter seiner
Bildung in den Mittelpunkt.
Die Leitlinien schaffen sowohl einen verbindlichen Orientierungs- und Bezugsrahmen als auch
Grundlagen für den konstruktiven Austausch zwischen den unterschiedlichen Bildungsorten. Sie
definieren ein gemeinsames Bildungsverständnis, entwickeln eine gemeinsame Sprache für eine
kooperative und anschlussfähige Bildungspraxis und ermöglichen dadurch Kontinuität im Bildungs-
verlauf. Ihr Geltungsbereich umfasst alle außerfamiliären Bildungsorte, die Verantwortung für Kinder
bis zum Ende der Grundschulzeit tragen: Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG, Grund- und
Förderschulen, Kindertagespflege, Schulvorbereitende Einrichtungen, Heilpädagogische Tages-
stätten und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Auf der Basis der Leitlinien werden der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) und der
Lehrplan für die bayerische Grundschule weiterentwickelt, ebenso die Konzepte für die Aus-, Fort-
und Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen.
2 Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und Schulen
Der Bildungsauftrag ist in internationalen und nationalen grundlegenden Dokumenten festgeschrie-
ben. Auf internationaler Ebene sind dies insbesondere die UN-Konventionen über die Rechte des
Kindes und über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, denen Deutschland beigetreten ist,
sowie der Europäische und der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR/
DQR), die Bildungssysteme zwischen EU-Staaten vergleichbar machen. In Bayern ist der Bildungs-
auftrag von Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen in verschiedenen Landesgesetzen
verankert (z.B. BayKiBiG, BayEUG), die mit Verabschiedung der Leitlinien eine Verbindung erfahren.
Die weitere Öffnung von Bildungsinstitutionen für Kinder mit besonderem Förderbedarf ist eine
wichtige Aufgabe, ebenso wie die Optimierung der Übergänge zwischen den Bildungseinrichtungen
und die Sicherung der Bildungsqualität auf einem hohen Niveau für alle Kinder.
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