Weiterbildung zur Beratungslehrkraft
Die Ausbildung zur Beratungslehrkraft erfolgt als grundständige oder nachträgliche Erweiterung des Lehramtsstudiums nach der Prüfungsordnung für ein öffentliches Lehramt in Bayern (§112 LPO I, vom 13. März 2008) und endet mit einer Ersten Staatsprüfung.
Nähere Informationen finden Sie in § 112 LPO I.
Inhalte der Ausbildung
- Persönlichkeitspsychologie
- Pädagogisch-psychologische Diagnostik
- Beratungspsychologie
- Pädagogische Grundlagen der Beratung
- schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten
- Vertiefte Kenntnisse des bayerischen Schulsystem
- Soziologische Aspekte der Beratung
Die Ausbildung kann in Bayern auf drei Wegen durchlaufen werden
Studium an Universitäten
Das Studium ist an den Universitäten München, Augsburg, Bamberg und Eichstätt möglich: Studenten und Lehrkräfte aus dem Raum Augsburg (nur grundständig), Bamberg, Eichstätt und München (Einzugsgebiet der S-Bahn), können die Erste Staatsprüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft an der dortigen Universität ablegen. Sie bewerben sich an den genannten Orten um einen Studienplatz an der Universität. Die Ausbildung zur Beratungslehrkraft ist von den Kosten eines Zweitstudiums freigestellt.
Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen
Regionalkurs über die Schulberatungsstellen
Die Weiterbildung im Regionalkurs ist die Umsetzung der Konzeption wie sie in Dillingen stattfindet, mit dem Unterschied, dass die Präsenzphasen eine Kombination von Studientagen und zwei Wochenlehrgängen an der Akademie für Lehrerfortbildung sind. Überträgt man das Studienkonzept der Weiterbildungsmaßnahme an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung auf zwei Wochenlehrgänge, so sind wenigstens 20 Studientage abzuhalten. Die Anzahl der Studientage richtet sich nach der möglichen Stundenanzahl an diesem Ausbildungstag und danach, ob bestimmte Inhalte wegen der besonderen Situation auch umfassender zu bearbeiten sind. Einzubeziehen ist auch die Zeit zum Lernen und Wiederholen der Studieninhalte.