Inklusion

Inklusion und Schulberatung

In Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland als Vertragsstaat zur Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung (oder sonderpädagogischem Förderbedarf) in Grundschulen und weiterführenden Schulen verpflichtet. Eine entsprechende gesetzliche Verankerung findet sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Gemäß BayEUG Art. 2 Abs.2 ist inklusiver Unterricht Aufgabe aller Schulen. Erziehungsberechtigte eines Kindes mit festgestelltem oder vermutetem Förderbedarf sollen sich bei Fragen zur Inklusion laut BayEUG Art. 41 Abs. 3 an schulische Beratungsstellen wenden. Dazu gehören die Lehrkräfte der Regel- und der Förderschulen (insbesondere im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst), die an den Schulen zuständigen Beratungslehrkräfte, Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die Beratungslehrkräfte und Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Staatlichen Schulberatungsstellen.

Das Beratungsangebot der neun Staatlichen Schulberatungsstellen im Bereich Inklusion richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte aller Schularten im jeweiligen Regierungsbezirk bzw. Zuständigkeitsbereich. Durch Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Inklusion, die auf den regionalen Webseiten zu finden sind, wird ratsuchenden Eltern und Lehrkräften die rasche Kontaktaufnahme in der eigenen Region erleichtert.

Das Beratungsangebot der Staatlichen Schulberatungsstellen umfasst:

  • Information der inner- und außerschulischen Öffentlichkeit sowie von Betroffenen
  • Beratung und gegebenenfalls ergänzende prozessorientierte Diagnostik bei Einschulungs- und Schullaufbahnfragen
  • Beratung und Unterstützung von Erziehungsberechtigten und Schulen im Hinblick auf inklusive Beschulung
  • Zusammenarbeit mit pädagogischen, psychologischen und medizinischen Fachdiensten
  • Moderation bei Konflikten zwischen Erziehungsberechtigten und Schule
  • Fortbildungen für Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und  Schulpsychologen
  • Begleitung von Schulen und Lehrkräften durch Supervision und Coaching

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Auf der Grundlage der Inklusion als verbindliche Aufgabe aller Schulen und Schularten bietet das bayerische Schulsystem verschiedene inklusive Möglichkeiten der Förderung und Unterrichtung - von der Einzelinklusion in der wohnortnahen Schule bis hin zu gruppenbezogenen Förderformen wie Kooperations- oder Partnerklassen. Zudem tragen aktuell (Stand: November 2018) 356 Schulen in Bayern das Schulprofil Inklusion. Sie haben sich in besonderer Weise der Inklusion und dem gemeinsamen Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf verpflichtet.

Schulische und außerschulische Unterstützungsangebote

Neben dem Beratungsangebot der Staatlichen Schulberatungsstellen sowie der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den einzelnen Schulen stehen Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften weitere schulische Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung offen. Dazu gehören die Inklusionsberatung an den Schulämtern für Grund- und Mittelschulen in Kooperation mit den Förderschulen oder das Unterstützungsangebot des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD).

Auch außerschulische Institutionen können wichtige Ansprechpartner sein, so z.B. Jugendämter und Bezirke, wenn es um Unterstützung durch eine Schulbegleitung als ambulante Form der Eingliederungshilfe geht.

Materialien für Schule und Unterricht

Zur Umsetzung der Inklusion können Lehrkräfte, Beratungslehrkräfte und  Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Schulleitungen und schulische Partner auf vielfältige Informationen und unterstützende Materialien zum Thema "Inklusion" zurückgreifen. U.a. stehen folgende Materialien auf der KM-Seite „Materialien und Praxistipps für Lehrkräfte“ zur Verfügung

Auch die Schriftenreihe „BERATUNG aktuell“ bietet weiterführende Texte zum Thema „Unterstützung und Hilfe für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen“. Das Autorenteam von „BERATUNG AKTUELL“ setzt sich zusammen aus Förderschullehrkräften des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) sowie aus Staatlichen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Verantwortlich für Text und Inhalt zeichnet sich die Regierung von Niederbayern.

Informationen zu chronischen Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern (Krankheitsbilder, Unterstützung in der Schule) bietet das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) auf seinen Seiten „Gesundheit-und-Schule.Info“.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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