Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten im Bereich Gymnasium


Für eine unbefristete Anstellung im staatlichen gymnasialen Schuldienst ist der Nachweis einer in Bayern anerkannten Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien erforderlich. Das Einstellungsverfahren ist abhängig vom aktuellen Beschäftigungsverhältnis und der Art der Lehrbefähigung.

Bei Bewerbern ohne Festanstellung wird zwischen bayerischen Bewerbern und nicht-bayerischen Bewerbern unterschieden. Als bayerische Bewerber gelten diejenigen Bewerber, welche die Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben.

Als Bewerber mit Festanstellung gelten alle diejenigen Bewerber, bei denen derzeit bereits an einer bayerischen Schule oder einer staatlichen Schule eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Falls in einer Fächerkombination absehbar über einen längeren Zeitraum zu wenige Bewerber zur Verfügung stehen, kann vom Staatsministerium eine Sondermaßnahme (Quereinstieg) eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass auch Bewerbern, die keine Erste Staatsprüfung, jedoch einen einschlägigen anderen Universitätsabschluss vorweisen können, unter gewissen Voraussetzungen der Eintritt in das Referendariat und damit das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ermöglicht wird. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bewerberzahlen sind derzeit und in absehbarer Zukunft keine Sondermaßnahmen geplant.

Darüber hinaus besteht für alle am Lehrberuf Interessierte die Möglichkeit, einen befristeten Aushilfsvertrag abzuschließen. Hierfür soll die Stellenbörse eine Hilfestellung bieten.

Genauere Informationen erhalten Sie jeweils, wenn Sie die entsprechenden Punkte in der Navigationsleiste links anklicken.

Einstellungsdaten

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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