Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einstellung


Für eine unbefristete Anstellung im staatlichen gymnasialen Schuldienst ist der Nachweis einer in Bayern anerkannten Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien erforderlich. Das Einstellungsverfahren ist abhängig vom aktuellen Beschäftigungsverhältnis und der Art der Lehrbefähigung.

Bei Bewerbern ohne Festanstellung wird zwischen bayerischen Bewerbern und nicht-bayerischen Bewerbern unterschieden. Als bayerische Bewerber gelten diejenigen Bewerber, welche die Zweite Staatsprüfung in Bayern abgelegt haben.

Als Bewerber mit Festanstellung gelten alle diejenigen Bewerber, bei denen derzeit bereits an einer bayerischen Schule oder einer staatlichen Schule eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

Falls in einer Fächerkombination absehbar über einen längeren Zeitraum zu wenige Bewerber zur Verfügung stehen, kann vom Staatsministerium eine Sondermaßnahme (Quereinstieg) eingerichtet werden. Dies bedeutet, dass auch Bewerbern, die keine Erste Staatsprüfung, jedoch einen einschlägigen anderen Universitätsabschluss vorweisen können, unter gewissen Voraussetzungen der Eintritt in das Referendariat und damit das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ermöglicht wird. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bewerberzahlen sind derzeit und in absehbarer Zukunft keine Sondermaßnahmen geplant.

Darüber hinaus besteht für alle am Lehrberuf Interessierte die Möglichkeit, einen befristeten Aushilfsvertrag abzuschließen. Hierfür soll die Stellenbörse eine Hilfestellung bieten.

Genauere Informationen erhalten Sie jeweils, wenn Sie die entsprechenden Punkte in der Navigationsleiste links anklicken.

Einstellungsdaten

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einstellung

Wie stehen generell die Einstellungschancen?

Für die Neueinstellungen müssen die Prüfungsergebnisse des laufenden Prüfungsjahrgangs abgewartet werden; daher kann das Einstellungsverfahren erst Mitte Juli beginnen.
Den Bewerberinnen und Bewerbern aus dem laufenden Prüfungsjahrgang werden die Einstellungsangebote über die Seminarschulen mitgeteilt.
Bei Neueinstellungen, die über die Warteliste oder über die Freie Bewerbung eingestellt werden, wird eine schriftliche Mitteilung direkt an die Bewerberinnen und Bewerber verschickt.

Zu den Einstellungschancen kann diesmal gesagt werden:

Auch zum Schuljahr 2023/24 kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl an Bewerbungen die Einstellungsmöglichkeiten in den staatlichen Gymnasialdienst leicht übersteigen wird.

Den Bewerbern wird daher empfohlen, sich über andere Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren:

Alternativen zur Einstellung in den bayerischen staatlichen Gymnasialdienst sind auf den Internetseiten des Staatsministeriums zu finden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich in einem Stellenportal auf den Internetseiten des Staatsministeriums über externe Stellenausschreibungen zu informieren.

Sind meine Bewerbungsunterlagen angekommen (Freie Bewerber/Jährliche Bereitschaftserklärungen/Warteliste)?

Ob Ihre Bewerbungsunterlagen angekommen sind, können wir leider wegen der Fülle der Eingänge für den Einzelfall nicht kontrollieren. Es sind allerdings bisher noch keine Fälle bekannt, in denen die Zustellung nicht geklappt hätte.
Abgesehen von den Versetzungsgesuchen wird der Eingang der Bewerbung nach der Erfassung der Unterlagen bestätigt.
Die meisten Bewerbungen sind mittlerweile erfasst. Sollten Sie bis Mitte Juni noch keine Bestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte mit einem kurzen Fax an das zuständige Personalreferat.

Fächer/Fächerverbindung, zuständige/r Personalmitarbeiter/in, Faxnummer:

Katholische und Evangelische Religionslehre
Ethik
Latein (nicht in Verbindung mit Schulpsychologie)
OStRin Oberlinner
MariaAnna.Oberlinner@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3554

Mathematik (nicht in Verbindung mit Katholischer und Evangelischer Religionslehre, Schulpsychologie und Informatik)
Physik
OStR Hammon
alexander.hammon@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3872

Informatik
Schulpsychologie
OStRin Agnes Drotleff
agnes.drotleff@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3653

Spanisch (in Verbindung mit Französisch und Englisch)
Französisch (in Verbindung mit Deutsch, Englisch, Geographie und Geschichte)
OStRin Seipel
Bernadette.Seipel@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3286

Musik
StD Zink
bernhard.zink@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3578

Kunst
StD Schebler
gerhard.schebler@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3692

Wirtschaft und Recht (in Verbindung mit Erkunde und Englisch)
Sport männlich (in Verbindung mit Deutsch und Englisch)
Sport weiblich (in Verbindung mit Deutsch und Englisch)
StR Spiegelsperger
Matthias.Spiegelsperger@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3755

Biologie, Chemie (in Verbindung mit Englisch, Sport und Geographie)
OStR Wendrich
manfred.wendrich@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3618

Deutsch (in Verbindung mit Geschichte, Englisch, Geographie und Sozialkunde)
StD Dr. Zimmermann
martin.zimmermann@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3215

Englisch (in Verbindung mit Geschichte, Geographie, Sozialkunde, Italienisch und Russisch)
StD Hohn
alexander.hohn@stmuk.bayern.de
Fax: 089 2186-3390

Was muss ich im Rahmen der Einstellung hinsichtlich eines ausreichenden Masernschutzes gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beachten?

Deutschlandweit müssen Lehrkräfte an Schulen – unabhängig des jeweiligen Schulträgers – einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachweisen können.

Sollte Ihnen im Einstellungsverfahren zum September 2022 ein Angebot unterbreitet werden, so dürfen Sie den Dienst an der Ihnen zugewiesen Dienstelle nur aufnehmen, wenn Sie den entsprechenden Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz erbringen können oder bereits erbracht haben. Sie werden daher dringend gebeten, rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechender Nachweis für eine zukünftige Beschäftigung im Schuldienst bereits im Vorfeld vorliegt und innerhalb der dreitägigen Rückmeldefrist auf ein ggf. erfolgendes Planstellenangebot zusammen mit den weiteren Einstellungsunterlagen eingesendet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass ein Stellenangebot seine Gültigkeit verliert, wenn ein Nachweis im Sinne des Infektionsschutzgesetzes – IfSG nicht innerhalb des vorgebenden Zeitkorridors vorliegt. Die Planstelle wird dann dem nächsten Bewerber angeboten, der einen entsprechenden Nachweis erbringen kann.

Grundsätzlich ist daher anzuraten, den Nachweis rechtzeitig einzuholen, da dieser zukünftig für eine Beschäftigung an alle Schulen benötigt wird.

Der erforderliche Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann dabei wie folgt erbracht werden:

1. Durch eine beglaubigte Kopie der Seiten des Impfausweises über 2 Masernimpfungen inklusive der ersten Seite des Impfausweises (Name, Vorname und Geburtsdatum) oder

2. durch eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist oder

3. durch eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf oder

4. durch eine Bescheinigung einer Behörde oder einer anderen Einrichtung, dass eine ärztliche Bescheinigung über Immunität oder dauerhafte Kontraindikation bereits vorgelegt wurde.

Eine Schwärzung der übrigen Impfungen auf der Kopie der Seiten des Impfausweises ist zulässig. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung bzw. für die Erstellung von Bescheinigungen sind vom Nachweispflichtigen/von der Nachweispflichtigen zu tragen. Eine Übernahme der Kosten ist nicht möglich.

Wie werden mein Wehr- oder Zivildienst bzw. meine Erziehungszeit/ Pflegeleistungen bei der Einstellung berücksichtigt?

Auskünfte zur Berücksichtigung von Wehr- oder Zivildienst, Erziehungszeiten oder Pflegeleistungen bei der Einstellung finden Sie hier.

Gibt es eine Möglichkeit den mir zugewiesenen Ort zu tauschen?

Ein Ortstausch wird nur unter folgenden Voraussetzung geprüft:

  • Ein geeigneter Tauschpartner steht zur Verfügung:  Bei Neueinstellungen müssen die Fächerverbindung und der unterrichtete Stundenumfang (Vollzeit/Teilzeit) gleich sein. Die Qualität der Einstellung (Planstelle/Supervertrag) spielt dagegen keine Rolle. Der Status (Lehrkraft der Mobilen Reserve, ortsfeste Stammlehrkraft) ist dagegen schulbezogen und wird auch im Falle eines Tausches nicht auf eine andere Schule übertragen.
  • Über den Dienstweg wird ein schriftliches Gesuch, mit dem beide Tauschpartner und beide Schulleitungen der Zielschulen durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis mit dem Tausch bestätigen, beim zuständigen Personalmitarbeiter im Staatsministerium eingereicht.

Welche Frist gilt für die Stellenzusage auf das Angebotsschreiben?

Erhalten Sie ein Stellenangebot durch das Staatsministerium, so müssen Sie innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich mitteilen, ob Sie mit Ihrer Verwendung im staatlichen Gymnasialdienst einverstanden oder daran nicht interessiert sind. Dafür liegt dem Angebot ein Antwortvordruck bei. Die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antwortvordruck auszufüllen, so kann dieser auch von einer bevollmächtigten Person unterschrieben zurückgesandt werden. Alle weiteren Unterlagen können baldmöglichst nachgereicht werden.

An welche Anschrift muss ich meine Stellenzusage schicken?

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München

Sind noch Bewerbungen für das Schuljahr 2023/24 möglich?

Bewerbungen sind erst wieder für das Schuljahr 2024/25 möglich.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem dann aktuellen Prüfungsjahrgang bewerben sich über die Seminarschule, sogenannte "Freie Bewerber" und Wartelistenberechtigte übermitteln ihre Online-Bewerbung bis 30.04. des jeweiligen Jahres an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Wie erfährt man, auf welchem Platz der Warteliste man sich befindet?

Alle Informationen zur Warteliste finden Sie hier. Anfang Juli können Sie an dieser Stelle auch die anonymisierte Warteliste 2023 einsehen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Quereinsteiger?

Informationen hierzu finden Sie hier.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

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