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Zusätzliche Belegung in Kunst, Musik oder

Sport (Additum)

Wenn Sie

Kunst

oder

Musik

als

schrift-

liches Abiturprüfungsfach

wählen möch-

ten, belegen Sie zusätzlich zum regulären

Kunst- bzw. Musikunterricht ein sogenanntes

Additum (zusätzliche Unterrichtsstunde/n),

um die fachpraktischen Grundlagen für die

Abiturprüfung zu legen. Dieses verpflichtende

Additum ist im Fach Kunst – Bildnerische

Praxis – zweistündig, im Fach Musik – Instru-

ment (ggf. Gesang) – einstündig.

Wenn Sie

Sport

als

schriftliches oder als

mündliches Abiturprüfungsfach

wählen

möchten, müssen Sie ein zweistündiges

Additum – Sporttheorie – belegen, um die

fachtheoretischen Grundlagen für die Abitur-

prüfung zu erwerben.

Mit Belegung eines Additums bestimmen

Sie bereits in Jahrgangsstufe 10 verbindlich

eines Ihrer zwei frei wählbaren Abiturprü-

fungsfächer und Sie entscheiden sich dafür,

eine „besondere Fachprüfung“ abzulegen

(vgl. S. 28). Die Option auf eine spätere

Umwahl des Abiturprüfungsfachs entfällt

somit.

Die Teilnahme an einem Additum setzt im

Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10

mindestens die Note 3 voraus. In Musik sind

zudem angemessene Fertigkeiten im Spiel

eines anerkannten Musikinstruments (ggf.

Gesang) nachzuweisen.

Verpflichtende zusätzliche Belegung (Additum)

Kunst

Musik

Sport

Art der Abiturprüfung, die ein Additum

voraussetzt (vgl. auch S. 28/29)

schriftlich

schriftlich

schriftlich

und mündlich

Festlegung als Abiturprüfungsfach in Jgst. 10

ja

ja

ja

Inhalte des Additums

Bildnerische

Praxis

Instrument

(ggf. Gesang)

Sporttheorie

Wochenstundenzahl des Additums

pro Jgst.

2

1

2

Damit sind von 4 bzw. 5 Stunden zur

individuellen Profilbildung (vgl. S. 9) festgelegt

4

2

4

Voraussetzungen (Jgst. 10)

mind. Note 3

mind. Note 3;

Nachweis ange-

messener Fertig-

keiten im Spiel

eines Instruments

(ggf. Gesang)

mind. Note 3

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