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Fächerwahl und Belegung

Besondere Wahlmöglichkeiten aus

dem Angebot der Schule (vgl. S. 17)

Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und

Schüler des Wirtschafts- und Sozialwissen-

schaftlichen Gymnasiums (WSG)

Wenn Sie in der Jahrgangsstufe 10 Schülerin

bzw. Schüler der wirtschaftswissenschaft-

lichen oder der sozialwissenschaftlichen Aus-

bildungsrichtung sind, können Sie das Fach

Sozialkunde auch zweistündig

belegen.

In diesem Fall sind Sie von der Belegungs-

verpflichtung in Geographie bzw. Wirtschaft

und Recht in der Jahrgangsstufe 12 befreit.

Zur Fortführung der profilspezifischen Fächer

des WSG können Sie darüber hinaus bei wirt

schaftswissenschaftlichem Profil das Fach

Wirtschaftsinformatik

(zweistündig) und

bei sozialwissenschaftlichem Profil das Fach

Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder

(zweistündig, Fortsetzung des Mittelstufen

fachs Sozialpraktische Grundbildung) belegen.

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Wahl und Belegung im Fachbereich Physik

In den Physikkursen der Jahrgangsstufen 11

bzw. 12 kann Ihre Schule die klassischen

Lehrplaninhalte oder die im Fachlehrplan aus-

gewiesenen (ebenfalls dreistündigen)

Lehr-

planalternativen Biophysik

bzw.

Astro-

physik

einrichten. Bitte beachten Sie: Wenn

Sie die

Lehrplanalternative Biophysik

be-

legen, können Sie Physik ausschließlich als

mündliches Abiturprüfungsfach

wählen.

Biophysik und Astrophysik können auch im

Rahmen des

Zusatzangebots

(vgl. S. 13)

gewählt werden (ebenfalls dreistündig).

Eine Belegung dieser Fächer zusätzlich zum

klassischen Physikkurs erfüllt nicht die Ver-

pflichtung zur Belegung einer zweiten Natur-

wissenschaft, einer weiteren Fremdsprache

oder fortgeführter Informatik (Wahlpflicht-

alternative, vgl. S. 9).

Typen von Fremdsprachen

Fortgeführte Fremdsprachen:

Fremd-

sprachen, die Sie verpflichtend als 1. (ab

Jgst. 5) und als 2. (ab Jgst. 6) sowie – an

Sprachlichen Gymnasien – als 3. Fremd-

sprache (ab Jgst. 8) lernen. Mindestens eine

fortgeführte Fremdsprache ist in der Ober-

stufe als Abiturprüfungsfach zu belegen.

Neu einsetzende spät beginnende

Fremdsprache:

Fremdsprache, die Sie ab

der Jgst. 10 lernen können, dann aber ver-

bindlich bis Jgst. 12 belegen müssen. Dafür

dürfen Sie schon in Jgst. 10 vorzeitig Ihre 1.

oder 2. fortgeführte Fremdsprache ablegen.

Spät beginnende Fremdsprache:

Fremd-

sprache, die Sie mindestens ab Jgst. 9

zusätzlich als Wahlfach lernen. Diese können

Sie in Jgst. 11 und 12 zusätzlich zur fortge-

führten Fremdsprache wählen, wenn Sie in

der betreffenden Sprache Wahlunterricht in

den Jahrgangsstufen 9 und 10 im Umfang

von zusammen mindestens fünf Wochen-

stunden besucht haben oder die erforder-

lichen Kenntnisse des Wahlunterrichts der

Jahrgangsstufe 10 nachgewiesen haben.

Fremdsprache im Profilkurs (Chinesisch,

Russisch):

Vermittlung grundlegender Sprach

kenntnisse in Jgst. 11 und 12 ohne sprachli

chen Vorlauf. (Hinweis: Die im Profilkurs beleg

ten Fächer Chinesisch bzw. Russisch können

nicht als Abiturprüfungsfach gewählt werden.)

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