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Übertritt aus der Mittleren-Reife-Klasse der

Mittel-

schule

, der

Realschule

oder dem

Gymnasium

in die

Wirtschaftsschule

Der

Probeunterricht

an der 3-/4-stufigen Wirtschaftsschule:

bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik

Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwillen möglich

Wirtschaftsschule (3-/4-stufig)

Keine Vorrückungserlaubnis, aber

höchstens 1 x Note 5 in Vorrückungs-

fächern, die auch in der Eingangs-

stufe der Wirtschaftsschule unter-

richtet werden, oder mind. Note 4

in Deutsch/Mathematik/Englisch

oder Probeunterricht

Vorrückungserlaubnis

für die der Eingangs-

stufe entsprechenden

Jahrgangsstufe

M R G

M R G

Wirtschaftsschule (2-stufig)

Keine Vorrückungserlaubnis

für Jahrgangsstufe 10, aber

mind. Note 4 im Jahreszeugnis

in Deutsch/Englisch

Vorrückungs-

erlaubnis für

Jahrgangsstufe 10

M R G

M R G

Informationen zu Sonderfällen

und allgemeine Informationen

zum Übertritt unter:

3 www.km.bayern.de/zu-uebertritt