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Übertritt aus der Mittleren-Reife-Klasse der
Mittel-
schule
, der
Realschule
oder dem
Gymnasium
in die
Wirtschaftsschule
Der
Probeunterricht
an der 3-/4-stufigen Wirtschaftsschule:
•
bestanden bei mindestens 3/4 oder 4/3 in Deutsch/Mathematik
•
Übertritt bei 4/4 in Deutsch/Mathematik bei Elternwillen möglich
Wirtschaftsschule (3-/4-stufig)
Keine Vorrückungserlaubnis, aber
höchstens 1 x Note 5 in Vorrückungs-
fächern, die auch in der Eingangs-
stufe der Wirtschaftsschule unter-
richtet werden, oder mind. Note 4
in Deutsch/Mathematik/Englisch
oder Probeunterricht
Vorrückungserlaubnis
für die der Eingangs-
stufe entsprechenden
Jahrgangsstufe
M R G
M R G
Wirtschaftsschule (2-stufig)
Keine Vorrückungserlaubnis
für Jahrgangsstufe 10, aber
mind. Note 4 im Jahreszeugnis
in Deutsch/Englisch
Vorrückungs-
erlaubnis für
Jahrgangsstufe 10
M R G
M R G
Informationen zu Sonderfällen
und allgemeine Informationen
zum Übertritt unter:
3 www.km.bayern.de/zu-uebertritt