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Mein Leben in Bayern
Wie ist die politische Ordnung?
4. Wahlen in Bayern: der Landtag und die Landesregierung
In Bayern leben über 12,5 Millionen Menschen. Über 9 Millionen davon sind wahlberechtigt. Sie wäh-
len alle 5 Jahre das Parlament, den Bayerischen Landtag. Der Bayerische Landtag hat 180 Mitglieder,
die Abgeordneten. Die Abgeordneten gehören verschiedenen Parteien an.
Die Abgeordneten wählen den Chef der Regierung, den Ministerpräsidenten.
Der Ministerpräsident schlägt Staatsminister vor, die sich um ganz bestimmte Aufgaben
kümmern. Z.B. kümmert sich der Innenminister um die Sicherheit der Bürger.
Das Parlament muss erst jedem Vorschlag zustimmen, bevor er umgesetzt werden
kann. Es kann auch Vorschläge ablehnen.
Ministerpräsident und Staatsminister bilden die Staatsregierung.
Die Staatsregierung übernimmt die Verwaltung des ganzen Landes und soll dafür
sorgen, dass es allen Bürgern möglichst gut geht.
Das Parlament und die Staatsregierung sind gemeinsam verantwortlich für das Wohl-
ergehen des Landes.
Das Parlament in Bayern, der Landtag, entscheidet, wofür die Steuern, die alle Bürger
zahlen müssen, ausgegeben werden dürfen.
Es beschließt neue Gesetze, die für Bayern gelten.
Es kontrolliert die Staatsregierung.
Welcher Abgeordnete wurde von deinemWohnort in den Bayerischen
Landtag geschickt? Das findest du unter
https://www.bayern.landtag.de/abgeordnete/abgeordnete-von-a-z/