STMUK_Handreichung_Organspende_2021_Web_BF

58 - - - ­ - ­ - - Anhang Materialien Gemeinsame Erklärung zur Organtransplantation der Deutschen Bischofskonferenz und des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland (Jahr 1990): „Mit Dank und Respekt wissen die Kirchen zu würdigen, welche neuen Wege medizinische Forschung und ärztliche Heilkunst eröffnet haben. Menschen, die wegen unheilbarer Erkrankung eines lebenswichtigen Organs bitterem Siechtum oder alsbaldigem Sterben ausgesetzt sind, können Hilfe erfahren, wenn ihnen durch Transplantation ein neues Organ eingesetzt werden kann. Manchen Menschen mag es schwer fallen mit zu vollziehen, welch raschen Fortgang wissenschaftliche Erkenntnisse und ihre praktische Anwendung nehmen. Dürfen wir alles in die Tat umsetzen, was wir können? Die unantastbare Würde des Menschen bestimmt die Grenzen, die unbedingt zu achten und einzuhalten sind. Im Blick auf die Möglichkeiten, die die Transplantationschirurgie erschlossen hat, kann die Einsicht weiterhelfen, dass sie dem recht verstandenen Wohl des Menschen zu dienen vermag. Verantwortliches Mitdenken aller ist darum erforderlich, damit ärzt lichem Können gebührendes Vertrauen und öffentliche Unterstützung entgegengebracht werden. Wir wissen, dass unser Leben Gottes Geschenk ist, das er uns anvertraut hat, um ihm die Ehre zu geben und anderen Menschen zu helfen. Diese Bestimmung unseres Lebens gilt bis zum Sterben, ja möglicherweise über den Tod hinaus. Denn irdisches Leben schwer kranker Menschen kann gerettet werden, wenn einem soeben Verstorbenen lebensfähige Organe entnommen werden dürfen, um sie zu transplantieren. Wer darum für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwort lich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet oder gefährdet ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, machen sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber dem Verstorbenen schuldig. Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie unge achtet des von ihnen empfundenen Schmerzes im Sinn des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen beizustehen und durch Organspende Leben zu retten. In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig es ist, das allgemeine Bewusstsein für die Not wendigkeit der Organspende zu vertiefen. Es warten viele Schwerkranke bzw. Behinderte auf ein Organ, weit mehr als Organe für Transplantationen zur Verfügung stehen. Die Ärzte und ihre Mitarbeiter, aber auch die christlichen Gemeinden, sind aufgerufen, ihren Beitrag zur sachlichen Aufklärung der Bevölkerung zu leisten, um mehr Möglichkeiten der Transplantation zu verwirklichen. Aus christlicher Sicht ist die Bereit schaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten.“ Zur Ansprache von Papst Johannes Paul II. beim Internationalen Kongress für Transplantationsme dizin am 29. August 2000: Der Papst unterstrich das Ja der Kirche zur Transplantation und wies darauf hin, dass bereits sein Vorgänger Pius XII. die Verpflanzung von Tierorganen in Menschen befürwortete. Vor allem mit Blick auf die langen Wartelisten für derartige Eingriffe setzte sich Johannes Paul II. mit Nachdruck für Organspenden ein. Trans plantationen sind ein großer Fortschritt beim Dienst der Wissenschaft am Menschen und viele verdanken heute ihr Leben einer Organspende. Die Bereitschaft dazu sei ein Ausdruck der Nächstenliebe. Die Einwilli gung der Angehörigen habe ihre eigene ethische Gültigkeit, wenn der Spender die Entscheidung nicht selbst treffen könne. Alle Tendenzen, den Austausch von menschlichen Organen zu kommerzialisieren, bezeichnete der Papst dabei als unakzeptabel, denn sie degradierten den Körper zu einemObjekt und verletzten die Menschenwürde.

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