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Mein Kind hat sonderpädagogischen

Förderbedarf

Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Im Rahmen der individuellen

Förderung unterstützt die Mittelschule alle Schülerinnen und

Schüler individuell gemäß ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten.

Die Mittelschulen werden dabei durch den Mobilen Sonderpädago

gischen Dienst (MSD) der Förderschule begleitet. Förderlehrkräfte

und ggf. zusätzliche Lehrerstunden sowie Schulpsychologen und

Beratungslehrkräfte unterstützen die inklusive Unterrichtung an

der allgemeinen Schule. Schülerinnen und Schüler mit Behinderung

können bei einem entsprechenden Bedarf auf der Grundlage sozial

rechtlicher Regelungen von der Eingliederungshilfe, den Kranken

kassen oder den Pflegekassen (z.B. Schulbegleiter, Pflegekraft,

Hörhilfen) unterstützt werden. Als Eltern bzw. Personensorge

berechtigte haben Sie bei Bedarf bereits solche Hilfen in der

Grundschulzeit für Ihr Kind in Anspruch genommen und kennen

die für Sie zuständigen Ansprechpartner.

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Bitte kommen Sie rechtzeitig auf die Mittelschule und auf etwaige

Kostenträger wie Eingliederungshilfe und Krankenkasse zu, damit

der Übergang in die Mittelschule gut vorbereitet gelingt.

Neben der Einzelinklusion in der zuständigen Mittelschule gibt es

wie an der Grundschule auch im Mittelschulbereich Kooperations

klassen oder sonstige gruppenbezogene Fördermöglichkeiten.

Mittelschulen können auf Antrag das Schulprofil Inklusion erwerben.

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Beratung für Eltern bietet speziell zur Inklusion an Grund- Mittel-

und Förderschule die Inklusionsberatung am zuständigen Staat

lichen Schulamt.

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Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter:

www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/ inklusion/beratung-und-unterstuetzung.html