Musikplan - page 64

Vorträge, Workshops und öffentlich zugängliche
Bildungsprogramme. Der Freistaat Bayern ist Trä-
ger des Orff-Zentrums München, eines Staats-
instituts, das der Dokumentation und Forschung
zu Leben und Werk des Komponisten Carl Orff
dient und eine umfangreiche Beratungstätigkeit
ausübt. Im Gegenzug zur Errichtung dieses Insti-
tuts durch den Freistaat hat die Orff-Stiftung Par-
tituren aus ihrem Besitz als Dauerleihgabe der
Bayerischen Staatsbibliothek und umfangreiche
Autographen und Materialien in das Orff-Zentrum
eingebracht. Das Orff-Zentrum veranstaltet Vor-
träge, Lesungen, Konzerte und Aufführungen, die
das Werk Carl Orffs und dessen geistiges Umfeld
einbeziehen.
MUSIKWIRTSCHAFT
Das Feld der Musikwirtschaft ist komplex und nur
schwer überschaubar. Es umfasst Wirtschafts-
betriebe und erwerbswirtschaftliche Aktivitäten,
die für die Vorbereitung, Schaffung, Sicherung
und Erhaltung von Musikproduktion, Musikver-
mittlung sowie medialer Verbreitung wesentli-
che Leistungen erbringen oder dafür relevante
Produkte herstellen bzw. veräußern.
Obwohl Bayern für die Musikwirtschaft ein
bedeutender Standort ist, fehlt es an einer sys-
tematischen Erfassung und damit einhergehen-
den Analysen zur wirtschaftlichen Bedeutung
und Struktur der Musikwirtschaft im Freistaat.
Zentrales Problem ist, dass sich die der Musik-
wirtschaft zuzuordnenden Branchen über diver-
se Bereiche erstrecken:
Basis für die Musikwirtschaft sind die Künstler,
zu denen neben den Musikern auch die Arrangeu-
re, Komponisten, Texter, Produzenten und Perfor-
mancekünstler gehören.
Zu den Verwertern zählen die Labels (Plattenfir-
men), die Musikverlage, die Vertriebsfirmen und
der Musikeinzelhandel.
Die kreative Live-Musikszene wird durch Musik-
clubs, Konzertveranstaltungsbetriebe, Konzert- und
Tourneeveranstalter sowie Künstler-, Konzert- und
Event-Agenturen geprägt.
Zu den Ausstattern sind nicht nur Musikinstru-
mentenhersteller und Musikfachgeschäfte zu
Vorschläge zur Weiterentwicklung:
• Prüfung einer Verbesserung der sachlichen,
räumlichen, personellen und finanziellen Aus-
stattung der Forschungs- und Dokumenta-
tionseinrichtungen, insbesondere zur Sicher-
stellung weiterer Editionen und musikwissen-
schaftlicher Arbeit, Katalogisierung sowie
wissenschaftliche Auswertung von Beständen
• Prüfung einer Ermöglichung von Ankäufen
bedeutender Sammlungen und Einzelobjekte,
insbesondere auch aus privatem Besitz
• Verhinderung der Abwanderung wertvoller
bayerischer Kulturgüter
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