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'----:::::....1

Sippenha~

auf der Eselsbank?

Bloß weil wir in

der letzten Zeit

ein~ge

Differenzen

mit dem Lehrer

hatten, wird

unser Kind offen–

bar immer stärker

benachteiligt. Ich

befürchte sogar,

daß er es in die

Eselsbank setzt,

mit der den Kin–

dern bei jeder

Gelegenhai t ge-.

droht wird. Wie

kann ich meinem

Buben die Freude

an der Schule

retten?

R. Benzing - K.

Persönliche Schwierig–

keiten der Eltern mit

dem Lehrer dürfen auf

gar keinen Fall zu einer

Benachteiligung

des

Schülers führen. Vor al–

lem die Isolierung eines

Kindes auf der "Esels–

bank" wird mit Recht

zu den pädagogischen

Todsünden

gezählt.

Sprechen Sie umgehend

mit dem Lehrer und

versuchen Sie, das frü–

here Vertrauen wieder

herzustellen. Notfalls bit–

ten Sie den Schulleiter,

den Elternbeirat oder

den Klassenelternspre–

cher um Vermittlung>

.............................

Aus

e1gener

Tasche

Beim Volleyball–

spielen im

Sportunterricht

wurde meiner

Tochter die Brille

zerbrochen. Den

Schaden wollte sie

im Schulsekreta–

riat melden. Dort

verwies man sie

aber an die Mit–

schülerin, die

unabsichtlich das

Malheur verur–

sacht hatte. Nun

schickte uns

deren Haftpflicht–

versicherung die

Rechnung für die

neue Brille zurück

mit folgendem Hin-

"Die Rechtspre–

chung vertritt die

Ansicht, daß ein

Teilnehmer an

einem Spiel wie

dem Volleyball–

spiel Schäden, die

sich aus dem

Spiel ergeben, in

Kauf nimmt. Für

solche Fälle be–

steht keine Haf–

tung der Mitspie–

ler."

Müssen wir also

den im Sport–

unterricht der

Schule entstan–

denen Schaden

wirklich selber

tragen?

F. Borngässer-

J.

Daran führt kein Weg

vorbei. Der entstandene

Schaden steht zwar in

ursächlichem

Zusam–

menhang mit einer ver–

sicherten Tätigkeit (Teil-

nahme am Spor'tunter–

richt), der Versicherungs–

schutz erstreckt sich

aber nur auf Körper–

schäden. für Sachschä–

den gibt es von der ge–

setzlichen Schüler-Un–

fallversicherung keinen

Ersatz. Nur -wenn der

Aufsicht führenden Lehr–

kraft eine Amtspflicht–

verletzung nachgewie–

sen werden kann, die

den Schadensfall aus–

löste, muß der Freistaat

Bayern

die

Haftung

übernehmen.

Dafür

zeigt sich in Ihrem Fall

aber kein Anhaltspunkt.

Auch die Mitschülerin

hat nicht fahrlässig ge–

handelt. Deshalb müs–

sen Sie also wohl oder

übel für den Schaden

selbst aufkommen.

.............

Pllicht

nur

bei Licht

~

Darf ein Schulkon–

zert so spät ange–

setzt werden, daß

die Kinder erst

bei Du'nkelheit

nach Hause gehen

können? Ich halte

ich derartige Ver–

anstaltungen

grundsätzlich be–

grüße, das möchte

ich betonen.

H. Kusenberg -

J.

"Abendliche Veranstal–

tungen

dürfen

für

minderjährige Schüler

grundsätzlich nicht ver–

bindlich sein", heißt es

in äer Bekanntmachung

des . Kultusministeriums

vom 23. 4. 1976 (Amts–

blatt 1976, Seite 133).

Und weiter: "Ort und

Zeit ·schulischer Veran–

staltungen

außerhalb

des Unterrichts, an de–

nen minderjährige Schü–

ler teilnehmen, sollen

so gelegt werden, daß

unübliche Gefährdun–

gen auf dem Schulweg

möglichst ausgeschlos–

sen sind. Die Aufsichts–

pflicht der Schule er–

streckt sich zwar nicht

auf den Schulweg; die

Fürsorgepflicht verlangt

jedoch, bei der Festset–

zung schulischer Veran–

staltungen · erhöhte Ge–

fahren auf dem Schul–

weg nach Möglichkeit

zu vermeiden." Findet

eine nicht 'verbindliche

Veranstaltung, z. B. ein

Schulkonzert, am Abend

statt, so muß den Eltern

Beginn und Ende vorher

mitgeteilt werden. Für

den sicheren Heimweg

soll die Schule außer–

dem Vorkehrungen an–

regen, z. B. eine Nach–

barschaftshilfe der El–

tern oder den Begleit–

schutz

minderjähriger

durch ältere Schüler.

.............

Wo gibt's

denn

so was?

Eben höre ich, daß

mein Bub heute

vormittag in

Deutsch, Heimat–

und Sachkunde

Probearbeiten

schreiben mußte.

Natürlich ist das

Kind fix und fer–

tig. Was "Sollen

alle die schönen

Reden über Ent–

lastung der

Schüler durch

Fünftagewoche,

Verminderung der

Wochenstunden–

zahl und Kürzung

der Lehrpläne,

wenn sogar

schon Achtjährige

in der Grund- '

schule drei

Proben an einem

Tag schreiben

müssen?

F. Dieberg - A.

Das ist ein klarer Ver–

stoß gegen die gelten–

den Vorschriften. Die

Probearbeiten in der

Volksschule sind näm–

lich genau wie die

Schulaufgaben in der

Realschule oder dem

Gymnasium in mög–

lichst gleichmäßigen Ab–

ständen über das ganze

Schuljahr zu verteilen.

Mehr als zwei Probe–

arbeiten sollen in der

Woche nicht abgehalten

werden. Für einen Tag

darf nicht mehr als eine

einzige Probearbeit an–

gesetzt werden. Die gel–

tenden Vorschriften ste–

hen in

§

1 Nr. 20.12.3

der Ergänzenden Be–

stimmungen zur Allge–

meinen Schulordnung

für die Volksschulen.

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