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Viele Eitern haben Schulprobleme

*

S

&

W möchte helfen

*

Mit amtlichen Informationen

SCHUL–

BUS

1m

Schon–

gang

Unsere Tochter

Ursula besucht

die 8. Klasse der

Hauptschule in

Walderbach. Bisher

durfte sie für die

5

km

Fahrt den

kostenlosen Schul–

bus benützen.

Jetzt lese ich

dauernd in der

Zeitung, daß der

Staat hier wegen

der Wirtschafts–

flaute sparen

muß. Auch die

Schulbücher sollen

die Eltern jetzt

auf einmal wieder

selbst zahlen.

Mein Mann aber be–

hauptet, wir

würden von den

ganzen Sparmaß–

nahmen überhaupt

nicht betroffen.

Wie soll sich da

einer auskennen?

Elfriede Karl - N.

Beim Schulbus hat Ihr

Mann ganz recht, bei

den Büchern fast ganz.

Auch in Zukunft wird

also Ihre Ursula kosten–

los zur Schule gefahren.

Genauso wie die Grund–

schüler in Bayern, die

bisher schon den Schul–

bus kostenlos benütz–

ten. Wenn bei Haur.t–

schülern, Sonderschü–

lern und Berufs–

schülern der Schul–

weg weniger als

3 km lang ist,

dann heißt es

voraussichtlich ab

dem kommenden

Schuljahr Abschied neh–

men von der kostenlo–

sen Kutsche. Etwas län–

gere Gesichter wird es

dann auch in den so–

genannten "weiterfüh-

14

renden Schulen" geben

(Gymnasien, Realschu–

len,

Fachoberschulen,

Berufsaufbauschulen, Be–

rufsfachschulen).

Hier

zahlen künftig die Schü–

ler der Klassen 5-10 ih–

re Fahrtkosten bis zu

20 DM im Monat selbst.

Was darüber hinaus–

geht, schießt Vater Staat

zu. Bis zum Schluß des

laufenden

Schuljahres

gilt das auch noch für

die Klassen 11-13. Ab

Herbst 1976 aber dreht

man ihnen den Geld–

hahn ganz zu. Große

Ausnahmen: "Bafög-"

Schüler in diesen Klas–

sen. Ihnen wird auch

künftig erstattet, was

über 25 DM an Fahrt–

kosten hinausgeht. Sind'

in einer Familie mehr

als zwei Kinder, so ko–

stet die Fahrt zur Schu–

le wie bisher nichts -

egal, welche Schule und

Klasse die Kinder besu–

chen. Umsonst fahren

auch nach wie vor alle

behinderten Schüler so–

wie die Empfänger von

Sozial- und Jugendhilfe.

Und was ändert sich

bei den Schulbüchern?

Nur schulbuchzugehöri–

ge Arbeitshefte und Ar–

beitsbogen sowie solche

Bücher, die der gleiche

Schüler drei oder mehr

Jahre hintereinander be–

nützt (z. B. den Atlas),

sind künftig von den El–

tern selbst zu zahlen.

Der Riesenberg aller

übrigen

Schulbücher,

der schon bisher in

Bayern

lernmittelfrei

war, bleibt es auch wei–

terhin.

Die Schulklasse

meines Sohnes

fährt heuer ins

Skilager. Ich

möchte nicht, daß

er daran teil–

nimmt. Bitte sagen

Sie mir, wer hier

das letzte Wort

spricht, die

Schule oder die

Eltern. Kann das

Gymnasium eine

schriftliche Be–

gründung oder ein

ärztliches Zeug–

nis verlangen,

wenn mein Sohn

nicht mitfährt?

Hiltrud Wacker- H.

Die

Bestimmungen

sagen: Schulische Ver–

anstaltungen außerhalb

des Stundenplans kön–

nen nur insoweit zur

Pflicht gemacht werden,

als sämtliche Unterneh–

mungen dieser Art zu–

sammen nicht mehr als

30 Mark je Schüler und

Schuljahr kosten - Ver–

pflegung ausgenommen.

Das Skilager Ihres Soh–

nes kostet Sie gewiß

mehr als 30 Mark. Dar–

um liegt die Entschei–

dung über ja und Nein

bei Ihnen. Sie brauchen

sie weder schriftlich zu

begründen, noch mit

einem ärztlichen Attest

zu untermauern.

Schuh

kaputt

Meine Tochter er–

zählt von einem

kleinen Unfall in

der Turnstunde:

Beim Schieben

eines Barrens hat

eine Kante des

Geräts das Ober–

leder ihrer nagel–

neuen Gymnastik–

Schuhe zerschnit–

ten. Dem Fuß ist

weiter nichts

passiert. Ich habe

aber an die Schule

geschrieben und

Schadenersatz für

die neuwertigen

Schuhe verlangt.

Leider vergebens.

Habe ich denn

nicht recht?

A. Greiner - F.

Sie haben tatsächlich

keinen Anspruch auf

Entschädigung.

Denn

die gesetzliche Unfall–

versicherung deckt nur

Körperschäden

und

kommt nicht für Sach–

schäden aaf. Ein An–

spruch auf Schadener–

satz besteht nur dann,

wenn der Turnlehrer

schuldhafte

Pflichtver–

letzung begangen hätte.

Dann müßte - sofern es

eine staatliche Schule

ist - der Staat für den

Schaden

aufkommen.

So wie Sie den Fall

schildern, liegt jedoch

kein derartiger "Amts–

haftungsanspruch" vor.

*

Schreiben Sie

an:

Redaktion

SCHULE& WIR

Salvatorstr. 2

8000 München 2

Jede Anfrage

mit vollständi–

ger Absender–

angabe wird

beantwortet.

S

&

W behan–

delt Ihre Zu–

schrift ver–

traulich. Bei

der Veröffent·

lichung wer–

den Name

und Adresse geändert.