Viele Eitern haben Schulprobleme
*
S
&
W möchte helfen
*
Mit amtlichen Informationen
SCHUL–
BUS
•
1m
Schon–
gang
Unsere Tochter
Ursula besucht
die 8. Klasse der
Hauptschule in
Walderbach. Bisher
durfte sie für die
5
km
Fahrt den
kostenlosen Schul–
bus benützen.
Jetzt lese ich
dauernd in der
Zeitung, daß der
Staat hier wegen
der Wirtschafts–
flaute sparen
muß. Auch die
Schulbücher sollen
die Eltern jetzt
auf einmal wieder
selbst zahlen.
Mein Mann aber be–
hauptet, wir
würden von den
ganzen Sparmaß–
nahmen überhaupt
nicht betroffen.
Wie soll sich da
einer auskennen?
Elfriede Karl - N.
Beim Schulbus hat Ihr
Mann ganz recht, bei
den Büchern fast ganz.
Auch in Zukunft wird
also Ihre Ursula kosten–
los zur Schule gefahren.
Genauso wie die Grund–
schüler in Bayern, die
bisher schon den Schul–
bus kostenlos benütz–
ten. Wenn bei Haur.t–
schülern, Sonderschü–
lern und Berufs–
schülern der Schul–
weg weniger als
3 km lang ist,
dann heißt es
voraussichtlich ab
dem kommenden
Schuljahr Abschied neh–
men von der kostenlo–
sen Kutsche. Etwas län–
gere Gesichter wird es
dann auch in den so–
genannten "weiterfüh-
14
renden Schulen" geben
(Gymnasien, Realschu–
len,
Fachoberschulen,
Berufsaufbauschulen, Be–
rufsfachschulen).
Hier
zahlen künftig die Schü–
ler der Klassen 5-10 ih–
re Fahrtkosten bis zu
20 DM im Monat selbst.
Was darüber hinaus–
geht, schießt Vater Staat
zu. Bis zum Schluß des
laufenden
Schuljahres
gilt das auch noch für
die Klassen 11-13. Ab
Herbst 1976 aber dreht
man ihnen den Geld–
hahn ganz zu. Große
Ausnahmen: "Bafög-"
Schüler in diesen Klas–
sen. Ihnen wird auch
künftig erstattet, was
über 25 DM an Fahrt–
kosten hinausgeht. Sind'
in einer Familie mehr
als zwei Kinder, so ko–
stet die Fahrt zur Schu–
le wie bisher nichts -
egal, welche Schule und
Klasse die Kinder besu–
chen. Umsonst fahren
auch nach wie vor alle
behinderten Schüler so–
wie die Empfänger von
Sozial- und Jugendhilfe.
Und was ändert sich
bei den Schulbüchern?
Nur schulbuchzugehöri–
ge Arbeitshefte und Ar–
beitsbogen sowie solche
Bücher, die der gleiche
Schüler drei oder mehr
Jahre hintereinander be–
nützt (z. B. den Atlas),
sind künftig von den El–
tern selbst zu zahlen.
Der Riesenberg aller
übrigen
Schulbücher,
der schon bisher in
Bayern
lernmittelfrei
war, bleibt es auch wei–
terhin.
Die Schulklasse
meines Sohnes
fährt heuer ins
Skilager. Ich
möchte nicht, daß
er daran teil–
nimmt. Bitte sagen
Sie mir, wer hier
das letzte Wort
spricht, die
Schule oder die
Eltern. Kann das
Gymnasium eine
schriftliche Be–
gründung oder ein
ärztliches Zeug–
nis verlangen,
wenn mein Sohn
nicht mitfährt?
Hiltrud Wacker- H.
Die
Bestimmungen
sagen: Schulische Ver–
anstaltungen außerhalb
des Stundenplans kön–
nen nur insoweit zur
Pflicht gemacht werden,
als sämtliche Unterneh–
mungen dieser Art zu–
sammen nicht mehr als
30 Mark je Schüler und
Schuljahr kosten - Ver–
pflegung ausgenommen.
Das Skilager Ihres Soh–
nes kostet Sie gewiß
mehr als 30 Mark. Dar–
um liegt die Entschei–
dung über ja und Nein
bei Ihnen. Sie brauchen
sie weder schriftlich zu
begründen, noch mit
einem ärztlichen Attest
zu untermauern.
Schuh
kaputt
Meine Tochter er–
zählt von einem
kleinen Unfall in
der Turnstunde:
Beim Schieben
eines Barrens hat
eine Kante des
Geräts das Ober–
leder ihrer nagel–
neuen Gymnastik–
Schuhe zerschnit–
ten. Dem Fuß ist
weiter nichts
passiert. Ich habe
aber an die Schule
geschrieben und
Schadenersatz für
die neuwertigen
Schuhe verlangt.
Leider vergebens.
Habe ich denn
nicht recht?
A. Greiner - F.
Sie haben tatsächlich
keinen Anspruch auf
Entschädigung.
Denn
die gesetzliche Unfall–
versicherung deckt nur
Körperschäden
und
kommt nicht für Sach–
schäden aaf. Ein An–
spruch auf Schadener–
satz besteht nur dann,
wenn der Turnlehrer
schuldhafte
Pflichtver–
letzung begangen hätte.
Dann müßte - sofern es
eine staatliche Schule
ist - der Staat für den
Schaden
aufkommen.
So wie Sie den Fall
schildern, liegt jedoch
kein derartiger "Amts–
haftungsanspruch" vor.
*
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SCHULE& WIR
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S
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delt Ihre Zu–
schrift ver–
traulich. Bei
der Veröffent·
lichung wer–
den Name
und Adresse geändert.