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Das Schülerzeitungsportal mit Praxistipps

Lehrkräfte, die Schülerzeitungen betreuen, entwickelten am Staatsinstitut für Schulqualität

und Bildungsforschung (ISB) gemeinsam mit erfahrenen Schülerzeitungsredakteurinnen und

-redakteuren umfangreiche Tipps und Anregungen, welche die Arbeit der Redaktionen unter

stützen sollen. Die Themen reichen von der Organisation der Redaktionsarbeit, über Layout

und Druck, Werbung und Finanzen bis hin zu rechtlichen Aspekten der Schülerzeitungsarbeit.

www.schuelerzeitung.bayern.de Reinklicken lohnt sich!

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„Wir machen Schülerzeitung, weil wir bei Themen gerne

nachhaken und weil es Spaß macht, in unserem Redaktions

team mitzuarbeiten.“

Rosa Freyund Constanze Sendler

Chefredakteurinnen des „Hephaistos“ amWilhelmsgymnasiumMünchen

Impressum

Herausgeber:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit,

Salvatorstraße 2, 80333 München ·

Grafisches Konzept und Gestaltung:

atvertiser GmbH, München ·

Fotos:

fotolia,

Dr. Günter Förschner (ISB) ·

Druck:

Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe ·

Stand:

August 2015.

Hinweis:

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von

Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundes

tags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der

Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum

Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Partei

nahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung

ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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