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Schülerzeitungen in Bayern

Schülerzeitungsarbeit hat in Bayern eine lange und erfolgreiche Tradition. Rund 12.000 Schülerinnen

und Schüler engagieren sich in den gut 900 bayerischen Schülerzeitungen. Von der Grundschule bis hin

zu den beruflichen Schulen zeigen die Nachwuchsredakteurinnen und Nachwuchsredakteure, dass

Schülerzeitungsarbeit gleichzeitig Spaß macht und einen wertvollen Beitrag zum Schulleben leistet.

Das selbständige und kreative Arbeiten im Team sowie das praktische Einüben von verantwortungs

bewusster Meinungsäußerung tragen zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Herausbildung von

mündigen Bürgerinnen und Bürgern bei.

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Schülerzeitung in der Grundschule

Die Erfolge bayerischer Grundschulen bei

Schülerzeitungswettbewerben zeigen, dass

auch schon ganz junge Nachwuchsjourna

listen gute Arbeit leisten, obwohl sie ja das

Lesen und Schreiben gerade erst gelernt

haben. Bei der Mitarbeit in der Schüler

zeitung üben sie den Umgang mit der

Sprache, bringen ihre Kreativität beim Layout

ein und erwerben praktische Medienkompe

tenz. Unterstützt werden sie dabei durch

eine betreuende Lehrkraft und teilweise auch

durch engagierte Eltern.

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Schülerzeitung Online

Immer mehr Redaktionen entscheiden sich

für einen Online-Auftritt. Die Publikation der

Schülerzeitung im Internet kommt den Infor

mationsgewohnheiten der Schülerinnen und

Schüler entgegen und bietet zusätzliche

Multi-Media-Möglichkeiten, wie z. B. die

Einbindung von Videos oder die interaktive

Kommunikation. Meist wird die Online-Aus

gabe zusätzlich zur gedruckten Schülerzei

tung erstellt. Online-Ausgaben bayerischer

Schülerzeitungen gewinnen regelmäßig

Preise bei bundesweiten Wettbewerben.

Der rechtliche Rahmen

Den rechtlichen Rahmen der Schülerzeitungsarbeit bildet Artikel 63 des Bayerischen Gesetzes

über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Dort ist z.B. festgehalten, dass …

eine Schülerzeitung eine

Zeitung von Schülern für

Schüler einer Schule ist.

die Schülerinnen und Schüler

mit Hilfe der Schülerzeitung

ihr Recht auf freie Meinungs-

äußerung wahrnehmen.

die Schülerzeitung fair und

ausgewogen berichten soll.

eine Schülerzeitung im

Rahmen der Schülermit-

verantwortung (SMV) oder

als Druckwerk im Sinne des

Bayerischen Pressegesetzes

(BayPrG) erscheinen kann.