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2.2.2 Aufgabenbereiche der Schulaufsicht

Zur Beratung und Unterstützung der Schulen im Bereich Inklusion ist die Schulaufsicht insbesondere mit folgenden Auf

gaben betraut:

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regelmäßige Schulbesuche zur Qualitätssicherung, Qualitätssteigerung und Schulentwicklung

Beratung der Schulleitungen

Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Schulen

Organisation der regionalen Lehrerfortbildung und Durchführung von spezifischen Fortbildungsmaßnahmen

Gewährung von Nachteilsausgleich

Zuweisung von Schülern

Zusammenarbeit mit den Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten zur Vernetzung der Schulaufsicht und

Stärkung ihrer Beratungsfunktion

Ministerialbeauftragte (RS, Gym, FOS/BOS)

sowie

Regierungen (BS ohne FOS/BOS)

können in herausragenden und

komplizierten Einzel- bzw. Konfliktfällen bei der Beratung im Bereich der Inklusion, die nicht auf der Ebene der Schulen bzw.

der staatlichen Schulberatungsstellen gelöst werden können, als Impulsgeber bzw. Mediator tätig werden und die verschie

denen Entscheidungsträger (zum Beispiel auch Vertreter der verschiedenen Kostenträger) versammeln und eine Klärung der

offenen Fragen initiieren. Für den Bereich der

Grund-, Mittel- und Förderschulen

erfolgt die Einrichtung einer Inklusions

beratung am

Staatlichen Schulamt

(Beginn im Schuljahr 2013/14 mit einigen Schulämtern)

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2.2.3 Besonderheiten im berufsbildenden Bereich

Im Bereich der beruflichen Schulen ist zwischen unterschiedlichen Schulaufsichten zu unterscheiden, die entsprechende

Ansprechpartner z.B. bei Nachteilsausgleichen sind:

Die jeweiligen

Bezirksregierungen

für die Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien und Wirt

schaftsschulen

-

Die

Ministerialbeauftragen

(Nord-, Süd- und Ostbayern) für die Beruflichen Oberschulen

Bei Inklusionsfällen bieten im Berufsschulbereich die zuständigen Förderberufsschulen eine erste Hilfestellung. Deren Leiter

kennen die Strukturen vor Ort und die entsprechenden Ansprechpartner. Eine Liste aller Förderberufsschulen in Bayern findet

man unter:

www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbildung/schulsuche.html?s=&t=23.

Ein weiterer wichtiger Kooperationspartner für Schulpsychologen und insbesondere für Beratungslehrkräfte ist der Integra

tionsfachdienst ifd, der sich auf den Bereich „Behinderung im Arbeitsleben“ spezialisiert hat. Sein Ziel ist es, eine alle Bereiche

umfassende Beratungsversorgung von Arbeitnehmern und Auszubildenden und deren Arbeitgebern zu gewährleisten. Von

Region zu Region ist der ifd an unterschiedliche Institutionen angebunden. Die jeweils zuständigen Ansprechpartner sind

auf der Homepage des ifd benannt

( www.integrationsfachdienst.de).

Für Schüler in einer dualen Ausbildung gibt es die Möglichkeit, „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ in Anspruch zu neh

men. Hier können Auszubildenden sehr flexibel einzusetzende Hilfen wie Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung

gewährt werden. Diese Leistungen müssen von den Betroffenen oder deren Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die

Durchführung der Maßnahmen wird von der Agentur für Arbeit – dem Kostenträger – in regelmäßigen Abständen ausge

schrieben. Je nachdem, welche Institution diese Ausschreibung gewinnt, sind häufig wechselnde Ansprechpartner zuständig.

Die aktuell anzusprechenden Institutionen für die Schüler der Berufsschulen können recherchiert werden unter: www.arbeits agentur.de/nn_27658/Navigation/zentral/Unternehmen/Hilfen/Rehabilitation/Ausbildungsbegleitende-Hilfen/Ausbildungs begleitende-Hilfen-Nav.html.

Im berufsbildenden Bereich können Förderdiagnostische Berichte durch die MSD erstellt werden

(siehe KMS IV.6-5 S 8400.5.1 –

4a.113 538 vom 21.01.2013)

. Zudem sind Kinder- und Jugendpsychiater bei psychischen Erkrankungen wichtige Ansprechpartner.

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Bei zunehmender Implementierung der inklusiven Konzeption in den Bereich der beruflichen Schulen kommen auf die

Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen vielschichtige Aufgabenfelder zu. Jede individuelle Konstellation erfordert

die Kooperation mit unterschiedlichen Institutionen und Fachkräften.