Sondermaßnahme / Quereinstieg

Sondermaßnahmen beim Lehramt an Realschulen (aktuell)

Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an
Realschulen wird für die Fächerverbindungen

● Mathematik/Physik
● Mathematik/Wirtschaftswissenschaften
● Informatik/Mathematik
● Informatik/Physik
● Informatik/Wirtschaftswissenschaften
● Biologie/Chemie
● Biologie/Physik
● Biologie/Informatik
● Chemie/Physik
● Deutsch/Französisch
● Deutsch/Kunst
● Deutsch/Englisch
● Deutsch/Geschichte
● Deutsch/Geographie
● Englisch/Französisch
● Englisch/Kunst
● Englisch/Geographie
● Englisch/Geschichte
● Englisch/Ethik
● Französisch/Geographie
● Kunst/Mathematik

im Rahmen einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 Abs. 4 BayLBG Bewer-
berinnen und Bewerbern, die ein anderes Studium als ein Lehramtsstudium
absolviert haben, das fachlich einer der vorgenannten Fächerbindungen min-
destens gleichwertig ist, die Möglichkeit eröffnet, für den Vorbereitungsdienst
(Referendariat) für das Lehramt an Realschulen (Beginn September 2023,
Prüfungstermin 2025) zugelassen zu werden.

Die Sondermaßnahme zielt darauf ab, zusätzliche Bewerberinnen und Be-
werber für das Lehramt an Realschulen zu gewinnen und damit auch zur
Sicherung der Unterrichtsversorgung im bayerischen Schulwesen beizutra-
gen.

Im Rahmen dieser Sondermaßnahme wird der 24-monatige Vorbereitungs-
dienst für das Lehramt an Realschulen durchlaufen, der mit der Zweiten
Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen abgeschlossen wird. Die Auf-
nahme in den Vorbereitungsdienst, die mit einer Berufung ins Beamtenver-
hältnis auf Widerruf verbunden ist, erfolgt zum 12. September 2023.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzun-
gen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die
für den Lehrberuf notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdiensts mit der Zweiten
Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen ist eine Bewerbung um Über-
nahme in den Staatlichen Realschuldienst grundsätzlich möglich. Diese er-
folgt für Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn des Vorbereitungs-
diensts (hier: 12.09.2023) das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten
und alle weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, i. d. R. im
Beamtenverhältnis auf Probe. Mit erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist
eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich.

Erforderlich für eine Teilnahme an einer Sondermaßnahme ist bis spätestens 31. Mai 2023 sowohl
1. eine Bewerbung beim zuständigen Fachreferat des Staatsministeriums, das die Eignung des Abschlusses fachlich prüft, als auch

2. eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen mit Hilfe eines Anmeldeformulars beim Prüfungsamt (zugänglich ab 19. April 2023).

Weitere Informationen

Vorlese-Funktion

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