Was ist ein Supervertrag?

Ein sogenannter "Supervertrag" ist ein auf bis zu zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag mit der Zusicherung, dass der Bewerber spätestens nach Ablauf des Zeitvertrages in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wird.

Der Bewerber / die Bewerberin muss aber bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Es besteht Sozialversicherungspflicht mit Ausnahme der gesetzlichen Rentenversicherung.

Beim Wechsel von einem Arbeitsvertrag in das Beamtenverhältnis verbleibt der Bewerber / die Bewerberin am bisherigen Dienstort, es sei denn er kann auf eigenen Wunsch hin im Rahmen der Möglichkeiten (Bedarf am Wunschort, soziale Dringlichkeit) versetzt werden.

Das sind die beamtenrechtlichen Voraussetzungen

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wer

  • für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit uneingeschränkt gesundheitlich geeignet ist,
  • das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • die Gewähr bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt,
  • Deutsche oder Deutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums, eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, ist.
  • die Voraussetzungen hinsichtlich Eignung, Befähigung und Leistung erfüllt (z.B. Besitz der nach dem Leistungslaufbahngesetz erforderlichen Vorbildung, Erreichen einer bestimmten Gesamtprüfungsnote). Als Vorbildung ist die Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern oder eine vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannte Lehrbefähigung erforderlich.

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