Welche Beschäftigungsarten gibt es im staatlichen Schuldienst?

Für Lehrkräfte, die eine anerkannte Lehramtsbefähigung besitzen, gibt es im staatlichen Schuldienst grundsätzlich zwei Möglichkeiten für ein Beschäftigungsverhältnis:

  • eine Beschäftigung als Beamter/Beamtin (auf einer Planstelle)
    oder
  • eine Beschäftigung mit einem Arbeitsvertrag [unbefristet oder befristet mit der Zusage zur Verbeamtung (= Supervertrag) oder befristet]


Bewerber ohne Lehramtsbefähigung können unter bestimmten Voraussetzungen als Aushilfskräfte befristete Arbeitsverträge erhalten.

An den staatlichen Realschulen wird eine Bedarfsanalyse differenziert nach den von den Schulen gewünschten Fächerverbindungen erhoben. Wenn die Anzahl der durch Pensionierungen frei werdenden bzw. neuen Stellen für die Realschulen feststeht, wird festgelegt, wie viele Stellen für die Einstellungen an den staatlichen Realschulen zur Verfügung stehen. Bei der Stellenverteilung wird vorrangig der Bedarf der Schulen berücksichtigt.

Die Vertragsart (Planstelle, Supervertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag) wird jedem Bewerber automatisch nach Eignung, Leistung und Befähigung (Gesamtprüfungsnote) angeboten. Gezielte Bewerbungen um eine bestimmte Vertragsart sind nicht möglich.
 

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