Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung

junge Lehrerin vor Tafel
© contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Falls in einer Fächerkombination einer Schulart absehbar über einen längeren Zeitraum zu wenige Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, kann vom Staatsministerium eine sogenannte Sondermaßnahme eingerichtet werden.

Sondermaßnahmen richten sich zum einen an Bewerberinnen und Bewerber, die keine Erste Staatsprüfung, jedoch einen einschlägigen anderen Universitätsabschluss vorweisen können. Unter gewissen Voraussetzungen kann ihnen der Eintritt in das Referendariat und damit das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ermöglicht werden (Quereinstieg).

Zum anderen gibt es für bayerische und außerbayerische Lehrkräfte sowie Studienreferendarinnen und -referendare mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien und Realschulen die Möglichkeit, umzuschulen und in eine andere Schulart zu wechseln (Zweitqualifizierung).

Sondermaßnahmen beim Lehramt an Grundschulen

Zweitqualifizierung für das Lehramt an Grundschulen (Das Bewerberportal ist zur Zeit geschlossen. Die Bewerbungsfrist für eine Teilnahme an der Zweitqualifizierung zum neuen Schuljahr 2023/2024 beginnt voraussichtlich am 22.05.2023).

Sondermaßnahmen beim Lehramt an Mittelschulen

Zweitqualifizierung für das Lehramt an Mittelschulen (Das Bewerberportal ist zur Zeit geschlossen. Die Bewerbungsfrist für eine Teilnahme an der Zweitqualifizierung zum neuen Schuljahr 2023/2024 beginnt voraussichtlich am 22.05.2023).

Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen für Personen mit Erster Lehramtsprüfung einer anderen Schulart (Bewerbung zum Start im September 2023 vom 1. Februar 2023 bis 11. April 2023)

Zugang zum Vorbereitungsdienst (Quereinstieg) für das Lehramt an Mittelschulen für Interessentinnen und Interessenten ohne Lehramtsabschluss (Bewerbung zum Start im September 2023 vom 1. Februar 2023 bis 11. April 2023)

Sondermaßnahmen beim Lehramt an Realschulen

Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an
Realschulen wird für die Fächerverbindungen

● Mathematik/Physik
● Chemie/Physik
● Informatik/Mathematik
● Informatik/Physik
● Informatik/Wirtschaftswissenschaften
● Biologie/Chemie
● Deutsch/Französisch
● Englisch/Französisch
● Französisch/Geographie

im Rahmen einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 Abs. 4 BayLBG Bewer-
berinnen und Bewerbern, die ein anderes Studium als ein Lehramtsstudium
absolviert haben, das fachlich einer der vorgenannten Fächerbindungen min-
destens gleichwertig ist, die Möglichkeit eröffnet, für den Vorbereitungsdienst
(Referendariat) für das Lehramt an Realschulen (Beginn September 2023,
Prüfungstermin 2025) zugelassen zu werden.

Erforderlich für eine Teilnahme an einer Sondermaßnahme ist sowohl
1. eine Bewerbung beim zuständigen Fachreferat des Staatsministe-
riums, das die Eignung des Abschlusses fachlich prüft, als auch

2. eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Re-
alschulen mit Hilfe eines Anmeldeformulars beim Prüfungsamt bis
spätestens 31. Mai 2023.

Sondermaßnahmen beim Lehramt an Gymnasien

Der Bewerbungszeitraum für den Vorbereitungsdiensttermin Februar 2024 ist abgelaufen. Informationen zu den Sondermaßnahmen zum Termin September 2024 werden ab Anfang Februar an dieser Stelle veröffentlicht.

Sondermaßnahmen beim Lehramt an beruflichen Schulen

Für den Vorbereitungsdienst September 2023/2025 sind Quereinstiegsmaßnahmen an beruflichen Schulen

  • in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik (Bewerbung bis 16. Januar 2023)

und

  • in den Fachrichtungen Agrarwirtschaft, Informationstechnik mit Schwerpunkt Informatik, Druck- und Medientechnik, Labor- und Prozesstechnik, Sozialpädagogik sowie Physik (Bewerbung bis Mitte Februar 2023)

vorgesehen.

Sondermaßnahmen beim Lehramt für Sonderpädagogik

Zweitqualifikationsmaßnahme (für Lehrkräfte mit vollständiger Lehrbefähigung für eine andere Schulart) wird zum Schuljahr 2023/24 erneut angeboten. Bewerbungsschluss: 28. Juli 2023 bei den Regierungen.

Weitere Informationen

Teilen in sozialen Medien

Datenschutzhinweis
Wenn Sie unsere Meldung teilen, werden Informationen über Ihre Nutzung des Social-Media-Kanals an den Betreiber übertragen und unter Umständen gespeichert.
Informationen zum Datenschutz

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.