Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung

Falls in einer Fächerkombination einer Schulart absehbar über einen längeren Zeitraum zu wenige Bewerber zur Verfügung stehen, kann vom Staatsministerium eine Sondermaßnahme (Quereinstieg) eingerichtet werden.
Dies bedeutet, dass auch Bewerberinnen und Bewerbern, die keine Erste Staatsprüfung, jedoch einen einschlägigen anderen Universitätsabschluss vorweisen können, unter gewissen Voraussetzungen der Eintritt in das Referendariat und damit das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung ermöglicht wird.