Mobile Reserven
Seit dem Schuljahr 2011/12 gibt es auch im Bereich Gymnasium eine Mobile Reserve zur Deckung längerfristiger Ausfälle von Lehrkräften. Die Tätigkeit in der Mobilen Reserve dauert bis zu 18 Monate.
Jede Lehrkraft der Mobilen Reserve wird der jeweils zuständigen MB-Dienststelle zugewiesen. Die MB-Schule wird dann als Stammschule der Lehrkraft bezeichnet. Darüber hinaus weist das Staatsministerium die meisten Lehrkräfte der Mobilen Reserve bereits zum Schuljahresbeginn bzw. Halbjahreswechsel einer Einsatzschule zu, an der längerfristig Aushilfsbedarf besteht. Nur in wenigen Fällen, z.B. bei Wegfall des Aushilfsbedarfs an der Einsatzschule, wird eine Lehrkraft der Mobilen Reserve während eines Schulhalbjahrs einer anderen Schule zugewiesen.
Lehrkräfte in der Mobilen Reserve haben die Möglichkeit einen Versetzungsantrag zu stellen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten der Versetzung:
1. Versetzung in einen anderen MB-Bezirk
Bei einer nur zu Schuljahresbeginn möglichen Versetzung in einen anderen MB-Bezirk bleibt der Status als Mobile Reserve erhalten. Daher ist als Wunschschule die MB-Schule des anderen MB-Bezirks anzugeben.
2. Ortsfester Einsatz an der bisherigen Einsatzschule
In Einzelfällen kann bei dienstlichem Interesse an der dauerhaften Beschäftigung einer bisher als Mobile Reserve eingesetzten Lehrkraft auch eine Versetzung an die bisherige Einsatzschule erfolgen. Dies setzt eine namentliche Planstellenanforderung von Seiten der Schule voraus, der Status als Mobile Reserve endet in diesem Fall vorzeitig (zum Schuljahresbeginn oder zum Schulhalbjahr).