Unbefristete Arbeitsverträge
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag werden Lehrkräfte eingestellt, welche die Lehrbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzen und auch die notenmäßigen Voraussetzungen für eine Einstellung unter Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, aber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht aufweisen, wie etwa Überschreiten der Altersgrenze für eine Verbeamtung (45. Lebensjahr) oder keine gesundheitliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis.
Es besteht volle Sozialversicherungspflicht (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) und Beitragspflicht zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Nähere Informationen können Sie auf der Homepage der VBL abrufen.