Was ist eine Planstelle?

Die Einstellungen in den bayerischen staatlichen Schuldienst erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten grundsätzlich unter Berufung in das Beamtenverhältnis.

Die Bayerische Verfassung sowie das Beamtenstatusgesetz schreiben zwingend vor, dass die Vergabe öffentlicher Ämter in der gesamten Staatsverwaltung nach dem Leistungsprinzip, d. h. nach der in der Anstellungsprüfung erzielten Note bzw. bei außerbayerischen Bewerberinnen und Bewerbern der festgesetzten Vergleichsnote zu erfolgen hat. Die Anstellung von Lehrerkräften erfolgt demnach ausschließlich nach der erzielten Note. 

Die Einstellungsnoten für das jeweilige Schuljahr ergeben sich durch die Gegenüberstellung der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Bewerberinnen und Bewerbern. Die Einstellungsmöglichkeiten wiederum ergeben sich nicht nur durch die ausscheidenden Lehrkräfte (Ruhestände, Entlassungen, etc.), vielmehr sind hierbei auch Veränderungen bei der Beurlaubung und der Teilzeit von bereits dauerhaft im staatlichen Schuldienst beschäftigten Lehrkräften zu berücksichtigen, sodass die Einstellungsmöglichkeiten jährlichen Schwankungen unterliegen können. 

Neben den genannten notenmäßigen Voraussetzungen müssen in jedem Fall aber auch die laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis gegeben sein (z. B. gesundheitliche Eignung).

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