Welche befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es?
Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten auf Arbeitsvertrag ergeben sich durch sog. „Nachrückerfälle“ oder den Aushilfsbedarf (mobile Reserve).
Falls nicht alle der für eine Einstellung im Beamtenverhältnis oder auf Arbeitsvertrag vorgesehenen Lehrkräfte das Einstellungsangebot annehmen (z. B. Nichtantritt), können in diesem Umfang und unter Beachtung des Leistungsprinzips ersatzweise Lehrkräfte, die bislang kein Beschäftigungsangebot erhalten haben, auf befristeten Arbeitsvertrag (ohne Zusage auf Verbeamtung) eingestellt werden.
Zusätzliche (befristete) Einstellungsmöglichkeiten können entstehen durch:
- nachträgliches Ausscheiden von aktiven Lehrkräften (z.B. Ruhestandsversetzung, Entlassung, Tod, Übernahme einer verbeamteten Lehrkraft durch ein anderes Bundesland außerhalb des Lehrertauschverfahrens),
- zusätzliche Beurlaubungen,
- einen Zuwachs an Teilzeitresten.
Bei entsprechendem Interesse können sich Lehrkräfte mit den für sie in Frage kommenden Staatlichen Schulämtern oder der örtlich zuständigen Regierung in Verbindung setzen. Dort können weitere Informationen gegeben werden.