Informationen zu den Einstellungsmöglichkeiten und -verfahren im Bereich Grundschule

Für die Einstellung von Lehrkräften an den Grund- und Mittelschulen legt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Einstellungskriterien (Anstellungsnoten) fest. Der konkrete Einstellungsvollzug (Ernennungen, Urkunden, Vertragsabschlüsse) obliegt den Regierungen, die in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern auch die Dienstorte festlegen.

Einstellungen

Einstellungsnoten 2023

Bayerische Bewerber - Warteliste

Die zu einem Einstellungstermin für die Bewerberinnen bzw. Bewerber eines Lehramts insgesamt zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten werden grundsätzlich zu 60 % auf die Bewerberinnen bzw. Bewerber des aktuellen Prüfungsjahrgangs und zu 40 % auf die Wartelistenbewerberinnen bzw. Wartelistenbewerber (mit Bereitschaftserklärung) verteilt. Da derzeit regelmäßig nicht 40% aller Einstellungsmöglichkeiten mit Wartelistenbewerberinnen bzw. Wartelistenbewerber abgedeckt werden können, erhöht sich der Anteil der einzustellenden Bewerberinnen und Bewerber aus dem jeweiligen Prüfungsjahrgang entsprechend.

Informationen zum Wartelistenverfahren erhalten Sie im Merkblatt.

Außerbayerische Bewerber

Die in einem der anderen 15 Länder in der Bundesrepublik Deutschland (nicht EU, EWR oder Schweiz) abgelegten Lehramtsprüfungen und erworbenen Lehramtsabschlüsse werden als gleichwertig der Ersten Lehramtsprüfung bzw. der Befähigung für das entsprechende Lehramt in Bayern anerkannt, wenn sie den von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossenen Vorgaben entsprechen. Maßgeblich sind hierfür vor allem die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung über die gegenseitige Anerkennung der Ersten Staatsprüfungen und Lehramtsbefähigungen („Husumer Beschlüsse“), der lehramtsorientierten Bachelor- und Masterabschlüsse („Quedlinburger Beschluss“), die Beschlüsse zu den Rahmenvereinbarungen über die Ausbildung und Prüfungen in den einzelnen Lehrämtern sowie über die ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung.

Die Kultusministerkonferenz hat den in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten Lehrämtern sechs verschiedene Lehramtstypen zugeordnet.

Im Freistaat Bayern entsprechen die hier eingerichteten Lehrämter den einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule (früher Hauptschule), Realschule, Gymnasium, Förderschulen, berufliche Schulen. Mittelschule und Realschule sind Schularten in der Sekundarstufe I, so dass die zugehörigen Lehrämter dem KMK-Lehramtstyp 3 zugeordnet sind.

Sofern die abgelegten Lehramtsprüfungen und erworbenen Lehramtsabschlüsse von den in den genannten Beschlüssen festgelegten Vorgaben in relevantem Maße abweichen, wird die Anerkennung von im Einzelfall zu erbringenden zusätzlichen Leistungen abhängig gemacht. Eine solche Nachqualifizierung besteht im Wesentlichen darin, dass die im Vergleich zu den Anforderungen im Freistaat Bayern fehlenden Studien- und Prüfungsteile entsprechend ergänzt werden.

Im Freistaat Bayern werden Lehrkräfte im staatlichen Schuldienst in der Regel in einem beamteten Beschäftigungsverhältnis auf einer Planstelle in der vierten Qualifikationsebene geführt. Die hierfür erforderliche Lehramtsbefähigung basiert auf einem Vorbereitungsdienst mit einer Dauer von 24 Monaten. In vielen Ländern umfasst der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte eine geringere Dauer. Dieses ist aber kein grundsätzliches Hindernis für eine Bewerbung von außerbayerischen Lehrkräften in den bayerischen staatlichen Schuldienst:

Außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsausbildungen, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen, werden in das reguläre Bewerbungsverfahren aufgenommen. Sofern die absolvierte Dauer des Vorbereitungsdienstes weniger als die in Bayern geforderten 24 Monate umfasst, sonst aber alle Voraussetzungen für eine Übernahme auf eine Planstelle erfüllt sind und das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen wurde, werden sie zunächst in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen. Nach einer Beschäftigungsdauer, die mindestens der Differenz der absolvierten Dauer des Vorbereitungsdienstes zu 24 Monaten entspricht, ist die Feststellung der entsprechenden Lehramtsbefähigung und damit eine Übernahme ins Beamtenverhältnis möglich.

Weitere Informationen zum Anerkennungsprozess sehen Sie gerne hier ein.

Mit einer für Bayern anerkannten Lehramtsbefähigung ist neben dem staatlichen Schuldienst auch eine Beschäftigung im privaten Schuldienst in Bayern grundsätzlich möglich. Bewerbungen müssen an die privaten Schulen bzw. deren Träger direkt gerichtet werden.

Neben der Teilnahme am Einstellungsverfahren besteht für Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst eines anderen Landes beschäftigt sind, die Möglichkeit, die Übernahme in den bayerischen Schuldienst im Rahmen des Lehrertauschverfahrens zu beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten zum Lehrertauschverfahren.

Wechsel von Bayern in ein anderes Bundesland

Für bayerische Lehrkräfte besteht nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.2001 die Möglichkeit, über das Lehrertauschverfahren und über eine "Freie Bewerbung" im Rahmen eines Einstellungsverfahrens einen anderen Bundeslandes das Bundesland zu wechseln.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten zum Lehrertauschverfahren.

Es gibt befristete Einstellungsmöglichkeiten im Bereich der Grund- und Mittelschulen in Vollzeit

Interessentinnen und Interessenten aller Lehrämter werden gebeten, sich mit vollständigen Angaben zu ihrem jeweiligen Lehramt und mit allen Kontaktdaten direkt bei den Regierungen zu bewerben. 

Verzeichnis der bayerischen Regierungen

Karte von Bayern Unterfranken Oberfranken Mittelfranken Oberpfalz Schwaben Niederbayern Oberbayern



Regierung von Oberbayern München
-Schulabteilung-
Maximilianstr. 39
80538 München
Telefon 089/21760 Fax 089/21762914
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Regierung von Niederbayern Landshut
-Schulabteilung-
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Telefon 0871/80801; Fax0871/8081599
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Regierung der Oberpfalz Regensburg
-Schulabteilung-
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Telefon 0941/56800; Fax 0941/5680199
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Regierung von Oberfranken Bayreuth
-Schulabteilung-
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
Telefon 0921/6040; Fax 0921/604 41258
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Regierung von Mittelfranken Ansbach
-Schulabteilung-
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon 0981/530; Fax 0981/53206
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Regierung von Unterfranken Würzburg
-Schulabteilung-
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon 0931/3800; Fax 0931/3802222
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E-Mail

 


Regierung von Schwaben Augsburg
-Schulabteilung-
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon 0821/32701; Fax 0821/3272289
Zur Website
E-Mail

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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