Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung

Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

Bitte beachten Sie die rechtlichen Grundlagen des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt an öffentlichen Schulen.

Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Hierbei wird das zu unterschreibende Anmeldeformular mit Hilfe eines Web-Assistenten generiert (siehe Abschnitt Meldeformulare weiter unten). 

Nach Eingabe der notwendigen Informationen werden diese digital an das Staatsministerium weitergeleitet und zusätzlich in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Dieses Dokument muss von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als ordnungsgemäße Meldung ausschließlich die Abgabe oder Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars gilt. Es reicht nicht aus, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks gültig!

Bitte beachten Sie auch die schulartspezifischen Hinweise zum Vorbereitungsdienst.

Hinweise

Meldeformulare

Hinweise zum Datenschutz
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e), Abs. 2 und Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m.

  • Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
  • Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für die Lehrämter an Grund und Mittelschulen (ZALGM)

Nach Vorlage des Anmeldedokumentes werden die Daten aus dem Online-Verfahren in das Verwaltungssystem zum Vorbereitungsdienst überführt, andernfalls werden sie spätestens nach einem Jahr gelöscht. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Formularservers verwiesen.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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