Vorbereitungsdienst und Zweite Staatsprüfung
Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
Bitte beachten Sie die rechtlichen Grundlagen des Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt an öffentlichen Schulen.
Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Hierbei wird das zu unterschreibende Anmeldeformular mit Hilfe eines Web-Assistenten generiert (siehe Abschnitt Meldeformulare weiter unten).
Nach Eingabe der notwendigen Informationen werden diese digital an das Staatsministerium weitergeleitet und zusätzlich in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Dieses Dokument muss von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass als ordnungsgemäße Meldung ausschließlich die Abgabe oder Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars gilt. Es reicht nicht aus, nur die Online-Anmeldung vorzunehmen, sie ist nur in Verbindung mit der Vorlage eines unterschriebenen Ausdrucks gültig!
Bitte beachten Sie auch die schulartspezifischen Hinweise zum Vorbereitungsdienst.
Hinweise
- zum Lehramt an Grundschulen
- zum Lehramt an Mittelschulen
- zum Lehramt der Fachlehrkräfte
- zum Lehramt der Förderlehrkräfte
- zum Lehramt an Realschulen
- zum Lehramt an Gymnasien
- zum Lehramt für Sonderpädagogik
- zum Lehramt an beruflichen Schulen
Meldeformulare
- Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen
über diesen Link - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen
über diesen Link - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen/Fachlehrer über diesen Link
- Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst der Förderlehrkräfte über diesen Link
- Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen
über diesen Link - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien
über diesen Link - Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik
über diesen Link
Hinweise zum Datenschutz
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e), Abs. 2 und Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m.
- Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
- Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für die Lehrämter an Grund und Mittelschulen (ZALGM)
Nach Vorlage des Anmeldedokumentes werden die Daten aus dem Online-Verfahren in das Verwaltungssystem zum Vorbereitungsdienst überführt, andernfalls werden sie spätestens nach einem Jahr gelöscht. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung des Formularservers verwiesen.