Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung

Sondermaßnahmen im Bereich Mittelschule

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1. Aussetzung der Fächerpflichtbindung bei Lehrertauschverfahren und Freier Bewerbung

Beim Lehrertauschverfahren und bei der Freien Bewerbung von Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für Grund- bzw. Mittelschulen wird zukünftig bis auf Weiteres auf die Fächerpflichtbindung für die Fächer Deutsch und/oder Mathematik im Bereich der Grund- und Mittelschulen verzichtet. Die Fächer Deutsch und Mathematik stellen somit keine Voraussetzung mehr für die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Verfahren dar.

Bewerber mit Interesse am Lehrertauschverfahren und der Freien Bewerbung informieren sich über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

Bei Interesse an der Freien Bewerbung erhalten Sie zudem bei der jeweiligen Bezirksregierung Auskunft.

2. Zweitqualifizierung für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Im Rahmen der Zweitqualifizierung stehen an Grund- und Mittelschulen zum Schulhalbjahr 2023/24 erneut Plätze für folgende Bewerbergruppen zur Verfügung:

  • Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die die Lehramtsbefähigung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erworben haben,
  • Studienreferendarinnen/-referendare für Gymnasien und Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die zum Frühjahr 2024 die Zweite Staatsprüfung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erfolgreich abschließen.

Die Maßnahmen der Zweitqualifizierung werden zum Schulhalbjahr 2023/24 für alle Regierungsbezirke angeboten.

Lehrkräfte, die im Rahmen einer Zweitqualifizierung an Grund- bzw. Mittelschulen tätig sein und dabei die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten, bewerben sich bitte ausschließlich über den unten angeführten Link (online-Bewerbungsverfahren).

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationsblättern.

Die aktuelle Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Die neue Bewerbungsfrist wird zu gegebener Zeit auf der Homepage veröffentlicht.

3. Einstellung weiterer Bewerbergruppen nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG

Im Rahmen der Einstellung können an Mittelschulen auch weiterhin folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:

  • Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* verfügen
  • Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* verfügen
  • Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben

*bzw. für ein dem bayerischen Lehramt an Mittelschulen vergleichbares Lehramt

Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Dazu reichen Sie bitte die im Informationsblatt genannten Unterlagen vollständig ein. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung bei einer der im Informationsblatt angeführten Bezirksregierungen möglich.

4. Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Diese Maßnahme richtet sich an Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung bzw. einer Ersten Lehramtsprüfung für andere Lehrämter, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.

5. Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen
nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BayLBG (für Personen mit Ers-
ter Lehramtsprüfung einer anderen Schulart)

Zum Schuljahr 2024/25 ist der Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen mit dem Ziel des Erwerbs der Lehramtsbefähigung für Mittelschulen für nachfolgend dargestellte Zielgruppen möglich:

  • Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen bzw. Gymnasien
  • Personen mit einer erfolgreich bestandenen außerbayerischen Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Realschulen bzw. Gymnasien
  • Personen mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses (hier ausschließlich außerbayerischer lehramtsbezogener Master of Education) als Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Realschulen bzw. Gymnasien


Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen kommen Sie in Frage, wenn Ihre Fächerverbindung mindestens ein Fach aus dem Fächerkanon der Schulart Mittelschule gemäß § 37 Abs. 1 LPO I enthält.

Eine Bewerbung ist vom 1. Februar bis 9. April 2024 möglich.

Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Über das Anmeldeverfahren und die einzureichenden Unterlagen informieren sich Interessentinnen/Interessenten im Informationsblatt. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.

6. Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BayLBG – Maßnahme für Interessentinnen und Interessenten ohne Lehramtsabschluss

Voraussetzungen für den Quereinstieg im Schuljahr 2024/2025

Sie verfügen über einen Magister-, Master- oder Diplomabschluss oder vergleichbaren Abschluss einer Universität oder Kunsthochschule im Europäischen Hochschulraum oder einen Master einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) in einem der folgenden Fächer (gemäß § 37 Abs. 1 LPO I):

  • Beruf und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Gesellschaft, Evangelische bzw. Katholische Religionslehre*, Sport

  *vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis notwendig

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Schuljahr 2024/2025 ist im Zeitraum vom 1. Februar bis 9. April 2024 möglich.

Bis zum 1. August 2024 sind ein vierwöchiges Praktikum an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule sowie ggf. erforderliche Sprachkenntnisse (C2 GER), sofern keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt oder bei Abschlüssen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. des deutschsprachigen Raums, nachzuweisen (vgl. Informationsblatt und Anlage „Erforderliche Anmeldeunterlagen“).

Ziel der Maßnahme ist der Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen. Zu diesem Zweck wird ein auf die Zielgruppe zugeschnittener zweijähriger Vorbereitungsdienst durchlaufen, der auf die Tätigkeit als Klassenlehrkraft an der Mittelschule vorbereitet.

Nähere Informationen zum Bewerbungs- und Anmeldeverfahren sowie zur dargestellten Sondermaßnahme finden Sie hier:

Ansprechpartner für die Sondermaßnahmen Nr. 1-4:

KR René Volbert: 089/2186-1672

KR Dr. Hannes Florian Müller: 089/2186-1844

Ansprechpartner für die Sondermaßnahmen Nr. 5 und 6:

Rin Jessica Rödl: 089/2186-1824

KRin Denise Rätscher: 089/2186-1912

KRin Lydia Högl: 089/2186-2014 (Mo-Mi 8.00-12.00 Uhr, Do 8.00-17.00 Uhr)

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