Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung

Sondermaßnahmen im Bereich Mittelschule

© eric - stock.adobe.com

1. Aussetzung der Fächerpflichtbindung bei Lehrertauschverfahren und Freier Bewerbung

Beim Lehrertauschverfahren und bei der Freien Bewerbung von Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für Grund- bzw. Mittelschulen wird zukünftig bis auf Weiteres auf die Fächerpflichtbindung für die Fächer Deutsch und/oder Mathematik im Bereich der Grund- und Mittelschulen verzichtet. Die Fächer Deutsch und Mathematik stellen somit keine Voraussetzung mehr für die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Verfahren dar.

Bewerber mit Interesse am Lehrertauschverfahren und der Freien Bewerbung informieren sich über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums.

Bei Interesse an der Freien Bewerbung erhalten Sie zudem bei der jeweiligen Bezirksregierung Auskunft.

2. Zweitqualifizierung für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Im Rahmen der Zweitqualifizierung stehen an Grund- und Mittelschulen zum Schuljahr 2022/23 erneut Plätze für folgende Bewerbergruppen zur Verfügung:

  • Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die die Lehramtsbefähigung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erworben haben,
  • Studienreferendarinnen/-referendare für Gymnasien und Realschulen (mit allen Fächerkombinationen), die zum Frühjahr 2023 die Zweite Staatsprüfung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erfolgreich abschließen.

Die Maßnahmen der Zweitqualifizierung werden zum Schuljahr 2022/23 für alle Regierungsbezirke angeboten.

Lehrkräfte, die im Rahmen einer Zweitqualifizierung an Grund- bzw. Mittelschulen tätig sein und dabei die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten, bewerben sich bitte ausschließlich über den unten angeführten Link (online-Bewerbungsverfahren).

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationsblättern.

Das Bewerberportal ist zur Zeit geschlossen. Die Bewerbungsfrist für eine Teilnahme an der Zweitqualifizierung zum neuen Schuljahr 2023/2024 beginnt voraussichtlich am 22.05.2023.

3. Einstellung weiterer Bewerbergruppen nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG

Im Rahmen der Einstellung können an Mittelschulen auch weiterhin folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:

  • Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* verfügen
  • Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* verfügen
  • Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben

*bzw. für ein dem bayerischen Lehramt an Mittelschulen vergleichbares Lehramt

Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Dazu reichen Sie bitte die im Informationsblatt genannten Unterlagen vollständig ein. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung bei einer der im Informationsblatt angeführten Bezirksregierungen möglich.

4. Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

Diese Maßnahme richtet sich an Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung bzw. einer Ersten Lehramtsprüfung für andere Lehrämter, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.

5. Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BayLBG (für Personen mit Erster Lehramtsprüfung einer anderen Schulart)

Zum Schuljahr 2023/24 ist der Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen mit dem Ziel des Erwerbs der Lehramtsbefähigung für Mittelschulen für nachfolgend dargestellte Zielgruppen möglich:

  • Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen bzw. Gymnasien
  • Personen mit einer erfolgreich bestandenen außerbayerischen Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Realschulen bzw. Gymnasien
  • Personen mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses (hier ausschließlich außerbayerischer lehramtsbezogener Master of Education) als Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen, Realschulen bzw. Gymnasien

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen kommen Sie in Frage, wenn Ihre Fächerverbindung mindestens ein Fach aus dem Fächerkanon der Schulart Mittelschule gemäß § 37 Abs. 1 LPO I enthält.

Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Über das Anmeldeverfahren und die einzureichenden Unterlagen informieren sich Interessentinnen/Interessenten im Informationsblatt. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.

6. Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BayLBG – Maßnahme für Interessentinnen und Interessenten ohne Lehramtsabschluss

Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Schuljahr 2023/2024 beantragen Sie bitte im Zeitraum vom 1. Februar bis 11. April 2023.

Zum Schuljahr 2023/24 können sich Personen um Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen bewerben, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Personen mit einem erfolgreich absolvierten universitären Studium (Master, Diplom, Magister, oder vergleichbare Abschlüsse), das mit einem der nachfolgend aufgeführten Fächer und mit der Gesamtnote 3,50 oder besser abgeschlossen wurde.

Vorbehaltlich eines in Aussicht stehenden Beschlusses des Landespersonalausschusses können sich auch Personen mit Hochschulabschluss Master für diese Sondermaßnahme bewerben.

Das studierte und geprüfte Fach wird als Unterrichtsfach in die Ausbildung eingebracht. Die erforderlichen Sprachkenntnisse sind im Vorfeld der Maßnahme gegebenenfalls nachzuweisen (vgl. Informationsblatt).

Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen kommen Sie in Frage, wenn Ihr Abschluss eines der folgenden Fächer aus dem Fächerkanon der Schulart Mittelschule gemäß § 37 Abs. 1 LPO I enthält:

  • Beruf und Wirtschaft, Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Gesellschaft, Sport, Evangelische Religionslehre*, Katholische Religionslehre*

  *nur ausgewählte Ausbildungsstandorte innerhalb Bayerns

Ziel der Maßnahme ist der Erwerb der Lehrbefähigung für die Mittelschule. Zu diesem Zweck durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen auf die Zielgruppe zugeschnittenen zweijährigen Vorbereitungsdienst, der sie auf die Tätigkeit als Lehrkraft an der Mittelschule vorbereitet.

Ansprechpartner für die Sondermaßnahmen Nr. 1-4:

KR René Volbert: 089/2186-1672

KR Dr. Hannes Florian Müller: 089/2186-1844

Ansprechpartner für die Sondermaßnahmen Nr. 5 und 6:

Rin Jessica Rödl: 089/2186-1824

Lin Denise Rätscher: 089/2186-1912

Weitere Informationen

Teilen in sozialen Medien

Datenschutzhinweis
Wenn Sie unsere Meldung teilen, werden Informationen über Ihre Nutzung des Social-Media-Kanals an den Betreiber übertragen und unter Umständen gespeichert.
Informationen zum Datenschutz

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.