Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung
Sondermaßnahmen im Bereich Mittelschule

1. Aussetzung der Fächerpflichtbindung bei Lehrertauschverfahren und Freier Bewerbung
Beim Lehrertauschverfahren und bei der Freien Bewerbung von Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung für Grund- bzw. Mittelschulen wird zukünftig bis auf Weiteres auf die Fächerpflichtbindung für die Fächer Deutsch und/oder Mathematik im Bereich der Grund- und Mittelschulen verzichtet. Die Fächer Deutsch und Mathematik stellen somit keine Voraussetzung mehr für die erfolgreiche Teilnahme am jeweiligen Verfahren dar.
Bewerber mit Interesse am Lehrertauschverfahren und der Freien Bewerbung informieren sich über die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums unter folgendem Link: https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/bundeslandwechsel-lehrertausch.html
Bei Interesse an der Freien Bewerbung erhalten Sie zudem bei der jeweiligen Bezirksregierung Auskunft.
2. Zweitqualifizierung für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Im Rahmen der Zweitqualifizierung stehen an Grund- und Mittelschulen zum Schulhalbjahr 2020/21 erneut Plätze für folgende Bewerbergruppen zur Verfügung:
- Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien (mit allen Fächerkombinationen), die die Lehramtsbefähigung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erworben haben
- Gymnasialreferendare (mit allen Fächerkombinationen), die zum Februar 2021 die Zweite Staatsprüfung in Bayern oder in einem anderen Bundesland erfolgreich abschließen
Die Maßnahmen der Zweitqualifizierung werden zum Schulhalbjahr 2020/21 für alle Regierungsbezirke angeboten.
Lehrkräfte, die im Rahmen einer Zweitqualifizierung an Grund- bzw. Mittelschulen tätig sein und dabei die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten, bewerben sich bitte ausschließlich über den unten angeführten Link (online-Bewerbungsverfahren).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Informationsblättern.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Dezember 2020 und endet am 15. Januar 2021!
- Informationsblatt Zweitqualifizierung Mittelschule Februar 2021 pdf, 281 KB
- Hinweise zum Datenschutz pdf, 37 KB
- Informationsheft zur bedarfsgerechten Einstellung pdf, 150 KB
3. Einstellung weiterer Bewerbergruppen nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG
Im Rahmen der Einstellung können an Mittelschulen zum Schuljahr 2021/22 folgende Bewerbergruppen berücksichtigt werden:
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Erster Lehramtsprüfung für ein anderes Lehramt und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* verfügen
- Lehrkräfte anderer Bundesländer mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses als Erste Lehramtsprüfung und Vorbereitungsdienst für das Lehramt Mittelschule*, die über eine Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* verfügen
- Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für ein anderes Lehramt, die die Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen* über eine mindestens zweijährige Sondermaßnahme in einem anderen Bundesland erworben haben
*bzw. für ein dem bayerischen Lehramt an Mittelschulen vergleichbares Lehramt
Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Dazu reichen Sie bitte die im Informationsblatt genannten Unterlagen vollständig ein. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ist eine Freie Bewerbung bei einer der im Informationsblatt angeführten Bezirksregierungen möglich.
4. Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Diese Maßnahme richtet sich an Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung bzw. einer Ersten Lehramtsprüfung für andere Lehrämter, die die Befähigung für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen erwerben möchten.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt.
5. Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen nach Art. 22 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BayLBG
Zum Schuljahr 2020/21 ist erneut der Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen mit dem Ziel des Erwerbs der Lehramtsbefähigung für Mittelschulen für nachfolgend dargestellte Zielgruppen möglich:
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen bayerischen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien
- Personen mit einer erfolgreich bestandenen außerbayerischen Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien
- Personen mit Gleichwertung eines akademischen Abschlusses (hier ausschließlich außerbayerischer lehramtsbezogener Master of Education) als Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien
Bei den drei Zielgruppen werden für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Fächerverbindungen (des ursprünglich studierten Lehramts) vorausgesetzt, die dem Fächerkanon der Mittelschule gemäß § 37 LPO I entsprechen.
Die Prüfung der Qualifikationen erfolgt durch das Staatsministerium. Über das Anmeldeverfahren und die einzureichenden Unterlagen informieren sich Interessentinnen/Interessenten im Informationsblatt. Dort finden sich auch weiterführende Hinweise zur dargestellten Sondermaßnahme.
- Informationsblatt Vorbereitungsdienst Mittelschule pdf, 112 KB
- Schaubild Sondermaßnahme nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG für das Lehramt an Mittelschulen pdf, 106 KB
- Erforderliche Anmeldeunterlagen pdf, 14 KB
- Onlineanmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Mittelschulen
Ansprechpartnerinnen für die Sondermaßnahmen Nr. 1-4:
Frau Lydia Högl: 089 / 2186 - 2014
Frau Ulrike Seuß: 089 / 2186 - 2623
Ansprechpartner für die Sondermaßnahme Nr. 5:
Herr Michael Kramer: 089 / 2186 - 2531