Vorbereitungsdienst Lehramt an Gymnasien

Aufbau des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst für Gymnasien (= Referendariat) beginnt jeweils im Februar und im September und dauert 24 Monate. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) und Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG).
Ausbildungsabschnitte
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte:
- Im ersten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare an der Schule ausgebildet, an der das Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule).
- Im zweiten Ausbildungsabschnitt (12 Monate) werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare einer anderen Schule (Einsatzschule) zugewiesen. Einsatzschulen sind staatliche Gymnasien. So lernen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare eine andere Schule näher kennen, erweitern dort durch Erteilung von Unterricht ihre pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen und gewinnen Sicherheit im Unterrichten.
- Im dritten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) schließen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare ihre Ausbildung an der Seminarschule ab.
Ausbildungselemente
Ausbildungselemente sind insbesondere:
- Hörstunden in den eigenen Fächern zu Beginn der Ausbildung
- Hospitationen in anderen Fächern und anderen Schulen
- Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit)
- Zusammenhängender Unterricht ab dem dritten Monat des Vorbereitungsdienstes
- Eigenverantwortlicher Unterricht ab dem sechsten oder siebten Monat des Vorbereitungsdienstes, insbesondere im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt
- Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
- Praktika und Übungen in bestimmten Fächern (z.B. Biologie, Chemie, Informatik, Physik)
- Allgemeine Sitzungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
- Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare
Während des Vorbereitungsdienstes wird die Zweite Staatsprüfung abgelegt. Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die diese Prüfung bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung „Lehramtsassessorin“ oder „Lehramtsassessor“ zu führen.
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist für Absolventinnen und Absolventen der Ersten Lehramtsprüfung in Bayern und außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber während des regulären zweimonatigen Anmeldezeitraums (7 Monate bis 5 Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes) möglich. Für den Vorbereitungsdiensttermin Februar 24/26 beginnt dieser Zeitraum am 26.07.2023 und endet am 26.09.2023.
Bewerberinnen und Bewerber für eine Sondermaßnahme melden sich nicht mehr im regulären Anmeldezeitraum, sondern erst nach Annahme der Bewerbung gesondert zum Vorbereitungsdienst an. Für die Sondermaßnahmen des Vorbereitungsdiensttermins Februar 24/26 beginnt der Anmeldezeitraum am 20.10.2023 und endet am 10.11.2023. Für reguläre Bewerberinnen und Bewerber ist eine Anmeldung in diesem Zeitraum nicht mehr möglich.
Bitte gehen Sie bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst wie folgt vor:
- Digitale Erstellung eines Anmeldeformulars (PDF) unter Online-Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien
- Druck, Durchsicht und Unterschrift des erstellten PDF
- Versand des unterschriebenen Anmeldeformulars und darin genannter weiterer Unterlagen an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Marktplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen
Allgemeine Hinweise:
- Die Anmeldung zum Vorbereitungsdiensttermin ist nur gültig, wenn das unterschriebene Anmeldeformular bis zum jeweiligen Meldeschluss auf dem Postweg im Prüfungsamt eingegangen ist. Um eine direkte Bestätigung des Eingangszeitpunkts zu erhalten, empfehlen wir den Versand per Einwurf-Einschreiben.
- Bei Anmeldung zum Vorbereitungsdienst mit Beginn im Februar wird um eine vollständige Einreichung aller im Anmeldeformular genannten Unterlage bis spätestens 01.12. des Vorjahres gebeten, bei Anmeldung zum Vorbereitungsdienst mit Beginn im September bitten wir Sie um die vollständige Einreichung aller Unterlagen bis spätestens 01.07. des Jahres.
- Mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst beginnt das Zulassungsverfahren im Prüfungsamt. Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst und die Zuweisung zu einer Seminarschule erfolgt, wenn alle im Anmeldeverfahren bzw. dem Anmeldeformular bekanntgegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Beachten Sie diesbezüglich auch die untenstehenden „Hinweise nach Vorbildung“.
- Über eine Zulassung mit Ortszuweisung oder unter Umständen Zurückweisung werden Sie postalisch informiert.
Hinweise nach Vorbildung:
Anmeldung für Absolventinnen und Absolventen der Ersten Lehramtsprüfung in Bayern
Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt Gymnasium nach der LPO I“.
Anmeldung für außerbayerische Bewerberinnen und Bewerber
Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das LA Gymnasium berechtigt“. Beachten Sie bitte, dass im Vorbereitungsdienst für Gymnasien regulär die in § 59 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) aufgeführten Fächerverbindungen ausgebildet werden. Weicht Ihre Fächerverbindung davon ab, wird in einer Einzelfallprüfung festgestellt, ob aufgrund besonderen Bedarfs in Ihrer Fächerverbindung ausnahmsweise trotzdem eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst für Gymnasien und Ablegung der Zweiten Staatsprüfung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine schriftliche Zurückweisung.
Außerdem benötigen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses.
Weitere diesbezügliche Informationen sehen Sie gerne hier ein.
Anmeldung im Rahmen einer Sondermaßnahme
Unter Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung erfahren Sie, ob derzeit Sondermaßnahmen für den Quereinstieg zum Lehramt Gymnasien angeboten werden. Bitte bewerben Sie sich entsprechend den dortigen Informationen, wenn Sie auf diesem Weg Lehrerin oder Lehrer werden möchten.
Erst nach einer Annahme der Bewerbung muss innerhalb der dort mitgeteilten Fristen und Vorgehensweisen eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgen. Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Vorbildung gemäß einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 BayLBG“ aus.
Hinweise zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren:
- Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird Ihre fachliche Eignung geprüft. Bei Annahme der Bewerbung erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden in diesem Fall an das Prüfungsamt im Staatsministerium weitergegeben. Eine Vormerkung der Bewerbung für spätere Vorbereitungsdiensttermine ist nicht möglich.
- In Verbindung mit den vorgelegten Zeugnissen ersetzt eine im Bewerbungsverfahren festgestellte fachliche Eignung im Zulassungsverfahren ein Zeugnis der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt Gymnasium nach der Lehramtsprüfungsordnung I.
- Bei einer Ablehnung der Bewerbung werden die eingereichten Unterlagen zurückgesandt. In diesem Fall sowie bei Anmeldungen zum Vorbereitungsdienst ohne vorherige Bewerbung kann keine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Ortszuweisung im zweiten Ausbildungsabschnitt
Wann erfahre ich als Studienreferendarin oder Studienreferendar, welcher Schule/ an welchen Ort ich zugewiesen worden bin?
Die Planung der Einsatzorte der Studienreferendarinnen und -referendare kann erst nach dem Einstellungsverfahren erfolgen, also in der zweiten Julihälfte. Die Seminarschulen werden sofort nach Abschluss der Planungen zum Schuljahresende informiert.
Persönliche Belange können schriftlich und ausschließlich auf dem Dienstweg über die Schulleitung der Seminarschule per Fax an das Kultusministerium gesandt werden. Wichtig sind dabei folgende Angaben:
- Name
- Fächerverbindung
- ggf. derzeitige Schule
- Anschrift
- alle Telefonnummern
- Familienstand, Zahl der zu betreuenden Kinder unter 18 Jahren
- ggf. E-Mail-Adresse
- Anliegen
Gibt es eine Möglichkeit den mir zugewiesenen Ort zu tauschen?
Ein Ortstausch wird nur unter folgenden Voraussetzung geprüft:
- Ein geeigneter Tauschpartner steht zur Verfügung: Bei Studienreferendarinnen und -referendaren muss der Tauschpartner die gleiche Fächerverbindung haben.
- Über den Dienstweg wird ein schriftliches Gesuch, mit dem beide Tauschpartner und beide Seminarvorstände durch ihre Unterschrift ihr Einverständnis mit dem Tausch bestätigen, beim zuständigen Personalmitarbeiter im Staatsministerium eingereicht.
Formular zum zweiten Ausbildungsabschnitt
- Wünsche für den Zweigschuleinsatz (Formblatt) pdf, 146 KB
- Wünsche für den Zweigschuleinsatz (Erläuterungen) pdf, 127 KB
Rechtsgrundlagen und weitere Hinweise
- Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
- Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien (ASG) pdf, 296 KB
- Hinweise zur Kranken- und Pflegeversicherung für Beamtenanfänger mit Behinderungen oder Vorerkrankungen