Vorbereitungsdienst Lehramt an Gymnasien

Rechtsgrundlage für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst (= Referendariat) ist die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG).
Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im Februar und im September und dauert 24 Monate.
Aufbau des Vorbereitungsdienstes
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte.
Im ersten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare an der Schule ausgebildet, an der das Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule).
Im zweiten Ausbildungsabschnitt (12 Monate) werden die Studienreferendarinnen und Studienreferendare einer anderen Schule (Einsatzschule) zugewiesen. Einsatzschulen sind staatliche Gymnasien.
Im dritten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) schließen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare ihre Ausbildung an der Seminarschule ab.
Die Ausbildung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare umfasst folgende Elemente:
- Hörstunden in den eigenen Fächern zu Beginn der Ausbildung
- Hospitationen in anderen Fächern und anderen Schulen
- Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit)
- Zusammenhängender Unterricht ab dem dritten Monat des Vorbereitungsdienstes
- Eigenverantwortlicher Unterricht ab dem sechsten oder siebten Monat des Vorbereitungsdienstes, insbesondere im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt
- Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
- Praktika und Übungen in geeigneten Fächern
- Allgemeine Sitzungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
- Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare
Die Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt an der Einsatzschule dient dazu, dass die Studienreferendarinnen und Studienreferendare eine andere Schule näher kennen lernen, dort durch Erteilung von Unterricht ihre pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitern und Sicherheit im Unterrichten gewinnen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Rechtsgrundlage hierfür ist die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II).
Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die diese Prüfung bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung „Lehramtsassessorin“ oder „Lehramtsassessor“ zu führen.
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst ist jeweils während des zweimonatigen Anmeldezeitraums (7 Monate bis 5 Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes) möglich. Für den Vorbereitungsdiensttermin September 23/25 beginnt der Zeitraum am 13.02.2023 und endet am 13.04.2023. Bitte gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Digitale Erstellung eines Anmeldeformulars (PDF) unter https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp
- Druck, Durchsicht und Unterschrift des erstellten PDF
- Versand des unterschriebenen Anmeldeformulars und darin genannter weiterer Unterlagen an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Marktplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen
Allgemeine Hinweise:
- Die Anmeldung zum Vorbereitungsdiensttermin ist nur gültig, wenn das unterschriebene Anmeldeformular bis zum Meldeschluss (5 Monate vor Beginn des Vorbereitungsdienstes) auf dem Postweg im Prüfungsamt eingegangen ist. Um eine direkte Bestätigung des Eingangszeitpunkts zu erhalten, empfehlen wir den Versand per Einwurf-Einschreiben.
- Bei Anmeldung zum Vorbereitungsdienst mit Beginn im Februar wird um eine vollständige Einreichung aller im Anmeldeformular genannten Unterlage bis spätestens 01.12. des Vorjahres gebeten, bei Anmeldung zum Vorbereitungsdienst mit Beginn im September bitten wir Sie um die vollständige Einreichung aller Unterlagen bis spätestens 01.07. des Jahres.
- Mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst beginnt das Zulassungsverfahren im Prüfungsamt. Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Zuweisung zu einer Seminarschule erfolgt, wenn alle im Anmeldeverfahren bzw. dem Anmeldeformular bekanntgegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Beachten Sie diesbezüglich auch die untenstehenden „Hinweise nach Vorbildung“.
- Über eine Zulassung mit Ortszuweisung oder unter Umständen Zurückweisung werden Sie postalisch informiert.
Hinweise nach Vorbildung:
Anmeldung für Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern
Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt Gymnasium nach der LPO I“.
Anmeldung für außerbayerische Bewerber
Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das LA Gymnasium berechtigt“. Beachten Sie bitte, dass im Vorbereitungsdienst für Gymnasien regulär die in § 59 Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) aufgeführten Fächerverbindungen ausgebildet werden. Weicht Ihre Fächerverbindung davon ab, wird in einer Einzelfallprüfung festgestellt, ob aufgrund besonderen Bedarfs in Ihrer Fächerverbindung ausnahmsweise trotzdem eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst für Gymnasien und Ablegung der Zweiten Staatsprüfung möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt eine schriftliche Zurückweisung.
Außerdem benötigen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns in einer in Bayern zugelassenen Fächerverbindung erworben haben, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses.
Weitere diesbezügliche Informationen sehen Sie gerne hier ein.
Anmeldung im Rahmen einer Sondermaßnahme
Unter Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung erfahren Sie, ob derzeit Sondermaßnahmen für den Quereinstieg zum Lehramt Gymnasien angeboten werden. Bitte bewerben Sie sich entsprechend den dortigen Informationen, wenn Sie auf diesem Weg Lehrerin oder Lehrer werden möchten. Ohne Bewerbung führt eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst bei dieser Vorbildung zwangsläufig zu einer Zurückweisung.
Parallel zur Bewerbung muss innerhalb der allgemeinen Fristen und Vorgehensweisen eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgen. Wählen Sie bei der Erstellung Ihres Anmeldeformulars unter Vorbildung „Vorbildung gemäß einer Sondermaßnahme gemäß Art. 22 BayLBG“ aus.
Hinweise zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren:
- Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird Ihre fachliche Eignung geprüft. Bei einer Ablehnung der Bewerbung werden die eingereichten Unterlagen zurückgesandt. Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann dann nicht erfolgen.
- Nach Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden in diesem Fall an das Prüfungsamt im Staatsministerium weitergegeben. Eine Vormerkung der Bewerbung für spätere Vorbereitungsdiensttermine ist nicht möglich.
- In Verbindung mit den vorgelegten Zeugnissen ersetzt eine im Bewerbungsverfahren festgestellte fachliche Eignung im Zulassungsverfahren ein Zeugnis der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt Gymnasium nach der Lehramtsprüfungsordnung I.
Weitere Informationen und Links
- Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
- Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien (ASG) pdf, 296 KB