Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt am Gymnasium

Sondermaßnahmen für das Lehramt an Gymnasien (aktuell)
Im Gymnasialbereich besteht derzeit in den Fächern Physik, Informatik und Kunst ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. Daher werden zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der Lehrbefähigung in diesen Fächern durchgeführt.
Im Rahmen dieser Sondermaßnahmen wird der 24-monatige Vorbereitungsdienst (Referendariat) durchlaufen, der mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium abgeschlossen wird. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, die mit einer Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf verbunden ist, erfolgt zum 14. September 2022.
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium ist eine Bewerbung um Übernahme in den Staatsdienst möglich; die Übernahme erfolgt – sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – im Beamtenverhältnis auf Probe. Nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
Allgemeine beamtenrechtliche Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Sondermaßnahmen sind:
- Bei Beginn des Vorbereitungsdienstes zum Stichtag des ersten Schultags des betreffenden Halbjahres (hier: 14.09.2022) darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, damit eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe grundsätzlich noch möglich ist.
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Lehrberuf notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
Sondermaßnahme in Physik
Es werden maximal 50 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Mathematik/Physik zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Bereich der Physik (z. B. in Physik, Biophysik, Astrophysik, Geophysik);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Physik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 14. April 2022 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.7 - z. Hd. Frau OStRin Glas
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStRin Johanna Glas
(E-Mail: johanna.glas@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2207)
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Informatik
Es werden maximal 10 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Informatik/Mathematik zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Bereich der Informatik
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Informatik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 14. April 2022 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.8 - z. Hd. Frau OStRin Drotleff
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStRin Agnes Drotleff
(E-Mail: agnes.drotleff@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2653)
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Kunst
Es werden maximal 15 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Voraussetzung für eine Zulassung ist insbesondere ein an einer Universität oder Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- bzw. Magisterstudium im Hauptfach Kunstpädagogik oder ein dazu gleichwertiges kunstpädagogisches Studium.
Zudem werden außerbayerische Absolventinnen und Absolventen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer lehramtsbezogenen Masterprüfung (Master of Education) für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit vertieft studiertem Fach Kunst zugelassen.
Bewerbungen sind bis spätestens 14. April 2022 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Magister-Prüfungszeugnisses bzw. des Zeugnisses über eine Erste Staatsprüfung (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat VII.4 - z. Hd. Herrn StD Schebler
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: StD Gerhard Schebler
(E-Mail: gerhard.schebler@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2692)
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen, die die folgenden Schritte beinhaltet:
- Digitale Erstellung eines Anmeldeformulars (PDF) unter https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp
- Druck, Durchsicht und Unterschrift des erstellten PDFs
- Versand des unterschriebenen Anmeldeformulars und darin genannter weiterer Unterlagen an das
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Marktplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdiensttermin September 2022/2024 ist nur gültig, wenn das unterschriebene Anmeldeformular bis spätestens 14. April 2022 auf dem Postweg im Prüfungsamt eingegangen ist.
Um eine vollständige Einreichung im Anmeldeformular genannter weiterer Unterlagen bis zum 01. Juli 2022 wird gebeten. Bereits bei der Bewerbung eingereichte Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Kontakt bei Fragen zum Anmelde- und Zulassungsverfahren: ROS Tobias Gabriel
(E-Mail: tobias.gabriel@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1716)