Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt am Gymnasium

Sondermaßnahmen für das Lehramt an Gymnasien (aktuell)
Im Gymnasialbereich besteht derzeit in den Fächern Biologie, Deutsch, Ethik, Französisch, Informatik, Kunst, Mathematik und Physik ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. Daher werden zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der Lehrbefähigung in diesen Fächern durchgeführt.
Im Rahmen dieser Sondermaßnahmen wird der 24-monatige Vorbereitungsdienst (Referendariat) durchlaufen, der mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium abgeschlossen wird. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, die mit einer Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf verbunden ist, erfolgt zum 13. September 2023.
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium ist eine Bewerbung um Übernahme in den Staatsdienst möglich; die Übernahme erfolgt – sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – i.d.R. im Beamtenverhältnis auf Probe. Mit erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Sondermaßnahmen sind:
- Bei Beginn des Vorbereitungsdienstes zum Stichtag des ersten Diensttags im betreffenden Schuljahr (hier: 13. September 2023) darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein; nur dann ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe grundsätzlich möglich.
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Lehrberuf notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
- Es können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die im Falle der Aufnahme in eine der Sondermaßnahmen nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden.
Sondermaßnahme in Biologie
Es werden maximal 28 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Biologie/Chemiezugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in Biologie
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Biologie; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. April 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.8 - z. Hd. Herrn OStR Manfred Wendrich
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Manfred Wendrich
(E-Mail: manfred.wendrich@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1618)
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Deutsch / Ethik
Es werden Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen., die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Masterstudium in Deutsch / Germanistik oder Philosophie sowie einem Abschluss im jeweils anderen dieser beiden Studienfächer als weiteres Haupt- oder Nebenfach entweder im Rahmen des Masterstudiums oder im Rahmen eines Bachelorstudiums (mit einem fachwissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 ECTS);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt in der Fächerkombination Deutsch / Ethik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. April 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- und Bachelor-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.2/V.4 - z. Hd. Herrn OStR Johannes Hofmann
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Johannes Hofmann
(E-Mail: johannes.hofmann@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1662)
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Deutsch / Französisch
Es werden Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen., die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein in einem Studiengang im Bereich Interkulturelle Studien / Literatur / Sprachen der Deutsch-Französischen Hochschule abgeschlossenes Master-Studium mit mindestens der Note „gut“;
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt in der Fächerkombination Deutsch / Französisch; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch das Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. April 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.6 - z. Hd. Frau RDin Antje Zühlke
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: RD Antje Zühlke
(E-Mail: antje.zuehlke@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2937)
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Deutsch / Französisch für Absolventen der Deutsch-Französischen Hochschule
Die Deutsch-Französische Hochschule ist ein deutsch-französisches, europäisches und internationales Hochschulnetzwerk aus über 200 Hochschulen.
Die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien wird in Bayern erworben durch das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung und Zweiten Staatsprüfung (Art. 7 Absatz 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)). Die Erste Lehramtsprüfung ist dabei nicht nur Hochschulabschlussprüfung, sondern auch Einstellungsprüfung im Sinne des Leistungslaufbahngesetzes und unterliegt als solche einem Wettbewerbsprinzip (§ 1 Abs. 2 Satz 1 der Lehramtsprüfung I (LPO I)).
Stehen nicht ausreichend entsprechend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung, können Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 22 Abs. 4 BayLBG im Rahmen von Sondermaßnahmen zum zweijährigen Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, die mit einer Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf verbunden ist, erfolgt zum 13. September 2023.
Nach erfolgreichem Abschluss des 24-monatigen Vorbereitungsdienstes mit Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium ist eine Bewerbung um Übernahme in den Staatsdienst möglich. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt für Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und alle weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn des Vorbereitungsdienstes das 45. Lebensjahr bereits vollendet hatten, können im Angestelltenverhältnis in den Staatsdienst übernommen werden.
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Deutsch/Französisch
Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein im Hochschulnetzwerk der Deutsch-Französischen Hochschule mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Masterstudium im Bereich Interkulturelle Studien/ Literatur/Sprachen*
- die Eignung (Die Eignung wird vom Staatsministerium nach vollständiger Unterlagenvorlage geprüft und abschließend festgestellt. Bei Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der Bewerberin/des Bewerbers. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen werden an das Prüfungsamt des Staatsministeriums weitergeleitet) des erworbenen Abschlusses als fachlich vertiefte Vorbildung (Bachelor und Master mit fachlicher Vertiefung in Deutsch und Französisch) für das gymnasiale Lehramt in den Fächern Deutsch und Französisch
- Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (Bestehen Zweifel hinsichtlich des Vorliegens der für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, können entsprechende Nachweise gefordert werden: Personen mit einer Fächerverbindung, die Deutsch und/oder eine Fremdsprache enthält, müssen einen Nachweis über Kenntnisse in der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 GER erbringen).
*Beispielhafte Auswahl von Studiengängen:
- Études interculturelles franco-allemandes (EIFA) / Interkulturelle deutsch-französische Studien, Univ. Aix-Marseille, Aix-en-Provence – Univ. Tübingen
- Études interculturelles franco-allemandes / Interkulturelle Studien – Deutschland und Frankreich ENS de Lyon Univ. Lyon 2 – Univ. Freiburg
- Master d'Études franco-allemandes: communication et coopération transfrontalières / Deutsch-Französische Studien: Grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation, Univ. Lorraine, Metz - Univ. des Saarlandes, Saarbrücken – Univ. Luxembourg (LU)
- Histoire de la Culture, de la Langue et de la Littérature des espaces d’expression allemande (HisCLLEEA) / Literatur-, Kultur- und Sprachgeschichte des deutschsprachigen Raums (LKSdR), Univ. Lorraine, Metz - Univ. des Saarlandes, Saarbrücken – Univ. Luxembourg (LU)
- Master franco-allemand en traduction spécialisée et multimedia / Deutsch-französischer Master Fach- und Medienübersetzen, Univ. Bourgogne – Univ. Mainz
- Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg: Littérature et savoirs, XVIe-XXIe siècles / Literatur und Wissen, 16.-21. Jhd Univ. Paris 3 – Sorbonne Nouvelle - HU Berlin
Weitere Voraussetzungen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Lehrberuf notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
Bewerbungen sind auf dem Postweg bis spätestens 13.04.2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs mit genauen Angaben zur akademischen Ausbildung (Hochschule, Studiengang, studierte Fächer, Dauer) sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Bachelor- und Masterzeugnisses (jeweils mit einer amtlich beglaubigten Kopie der Fächer- und Notenübersicht/Transcript of Records (Diploma Supplement) als Nachweis der Studieninhalte) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.6 / Lehramt
80327 München
Ansprechpartnerin:
Frau RDin Antje Zühlke
Tel.: 089/2186-2937
E-Mail: antje.zuehlke@stmuk.bayern.de
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen, die die folgenden Schritte beinhaltet:
- ab 13.02.2023 digitale Erstellung eines Anmeldeformulars (PDF) unter https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp
- Druck, Durchsicht und Unterschrift des erstellten PDFs
- Versand des unterschriebenen Anmeldeformulars und darin genannter weiterer Unterlagen an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt Marktplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdiensttermin September 2023/2025 ist nur gültig, wenn das unterschriebene Anmeldeformular bis spätestens 13. April 2023 auf dem Postweg im Prüfungsamt eingegangen ist (wir empfehlen, den Antrag gegebenenfalls per Einwurf-Einschreiben zu versenden). Um eine vollständige Einreichung im Anmeldeformular genannter weiterer Unterlagen bis zum 1. Juli 2023 wird gebeten. Bereits bei der Bewerbung eingereichte Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Mit der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst beginnt das Zulassungsverfahren im Prüfungsamt. Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst und Zuweisung zu einer Seminarschule erfolgt, sofern neben der fachlichen Eignung auch alle anderen im Anmeldeverfahren bzw. dem Anmeldeformular bekanntgegebenen Zulassungs-voraussetzungen erfüllt sind. Über eine Zulassung mit Ortszuweisung informiert das Prüfungsamt des Staatsministeriums postalisch.
Kontakt bei Fragen zum Anmelde- und Zulassungsverfahren: Herr Gabriel (E-Mail: tobias.gabriel@stmuk.bayern.de, Tel.: 089/2186-1716)
Sondermaßnahme in Informatik
Es werden maximal 10 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Informatik/Mathematik zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Bereich der Informatik
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Informatik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. April 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.8 - z. Hd. Frau OStRin Agnes Drotleff
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStRin Agnes Drotleff
(E-Mail: agnes.drotleff@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2653)
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Kunst
Es werden maximal 20 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Voraussetzung für eine Zulassung ist insbesondere ein an einer Universität oder Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- bzw. Magisterstudium im Hauptfach Kunstpädagogik oder ein dazu gleichwertiges kunstpädagogisches Studium.
Weiterhin werden außerbayerische Absolventinnen und Absolventen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer lehramtsbezogenen Masterprüfung (Master of Education) für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit vertieft studiertem Fach Kunst zugelassen.
Falls nicht in ausreichender Zahl Bewerberinnen/Bewerber mit den oben aufgeführten Abschlüssen zur Verfügung stehen, werden zudem Master-, Magister- bzw. Diplomabsolventinnen und -absolventen gestalterischer Studiengänge (etwa mit Diplom/Master Bildende/Freie Kunst, Produkt-, Grafik-, Textildesign, (Innen-) Architektur) zugelassen, die eine mindestens dreijährige berufspraktische Tätigkeit im Fach Kunst an Gymnasien oder Beruflichen Oberschulen in der Bundesrepublik Deutschland im Umfang von mindestens 13 Wochenstunden nachweisen und eine Eignungsbestätigung der Schulleitung vorlegen. Die Auswahl dieser zusätzlichen Bewerberinnen/Bewerber erfolgt über ein Auswahlgespräch am Staatsministerium, zu dem geeignete Bewerberinnen/Bewerber gesondert eingeladen werden.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. April 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Magister-Prüfungszeugnisses bzw. des Zeugnisses über eine Erste Staatsprüfung (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums aller Studiengänge) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat VII.4 - z. Hd. Herrn StD Gerhard Schebler
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: StD Gerhard Schebler
(E-Mail: gerhard.schebler@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2692)
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Mathematik mit Nebenfach Informatik bzw. Physik
Es werden maximal 50 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Mathematik/Physik bzw. 10 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Informatik/Mathematik zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in Mathematik mit Nebenfach Physik (Studienleistungen sowohl in Experimentalphysik als auch in Theoretischer Physik) bzw. Nebenfach Informatik
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Physik bzw. Informatik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. April 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bewerbungen für Mathematik mit Nebenfach Physik:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.8 - z. Hd. Herrn OStR Alexander Hammon
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Herr OStR Alexander Hammon
(E-Mail: alexander.hammon@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1872)
Bewerbungen für Mathematik mit Nebenfach Informatik:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.8 - z. Hd. Frau OStRin Agnes Drotleff
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStRin Agnes Drotleff
(E-Mail: agnes.drotleff@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2653)
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Physik
Es werden maximal 50 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Mathematik/Physik zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Bereich der Physik (z. B. in Physik, Biophysik, Astrophysik, Geophysik);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Physik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 13. April 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.7 - z. Hd. OStR Alexander Hammon
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Alexander Hammon
(E-Mail: alexander.hammon@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1872)
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Zusätzlich zur Bewerbung muss eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen, die die folgenden Schritte beinhaltet:
- Ab dem 13.02.2023 digitale Erstellung eines Anmeldeformulars (PDF) unter https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp
- Druck, Durchsicht und Unterschrift des erstellten PDFs
- Versand des unterschriebenen Anmeldeformulars und darin genannter weiterer Unterlagen an das
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Marktplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdiensttermin September 2023/2025 ist nur gültig, wenn das unterschriebene Anmeldeformular bis spätestens 13. April 2023 auf dem Postweg im Prüfungsamt eingegangen ist.
Um eine vollständige Einreichung im Anmeldeformular genannter weiterer Unterlagen bis zum 01. Juli 2023 wird gebeten. Bereits bei der Bewerbung eingereichte Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Kontakt bei Fragen zum Anmelde- und Zulassungsverfahren: Herr Tobias Gabriel
(E-Mail: tobias.gabriel@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1716)
Mit einer Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung können Sie voraussichtlich ab Mitte Mai rechnen.