Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt am Gymnasium

Sondermaßnahmen für das Lehramt an Gymnasien (aktuell)
Im Gymnasialbereich besteht derzeit in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Ethik, Griechisch, Informatik, Kunst, Latein, Mathematik, Physik sowie Politik und Gesellschaft ein Mangel an regulär ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern. Daher werden zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses Sondermaßnahmen („Quereinstieg“) zum Erwerb der Lehrbefähigung in diesen Fächern durchgeführt.
Im Rahmen dieser Sondermaßnahmen wird der 24-monatige Vorbereitungsdienst (Referendariat) durchlaufen, der mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium abgeschlossen wird. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst, die mit einer Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf verbunden ist, erfolgt zum 26. Februar 2024.
Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium ist eine Bewerbung um Übernahme in den Staatsdienst möglich; die Übernahme erfolgt – sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – i.d.R. im Beamtenverhältnis auf Probe. Mit erfolgreichem Abschluss der Probezeit ist eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Sondermaßnahmen sind:
- Bei Beginn des Vorbereitungsdienstes zum Stichtag des ersten Diensttags im betreffenden Schuljahr (hier: 26. Februar 2024) darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein; nur dann ist eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe grundsätzlich möglich.
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Lehrberuf notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
- Es können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die im Falle der Aufnahme in eine der Sondermaßnahmen nicht gegenüber ihrem bisherigen Arbeitgeber vertragsbrüchig werden.
- Die Zulassung zu einer Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt ohne feststehendes Ergebnis oder ein nichtbestandener Prüfungsteil, können unabhängig von sonstigen Qualifikationen zu einer Ablehnung der Bewerbung oder Rücknahme einer bereits erfolgten Zusage führen. Im Hinblick auf eine frühzeitige Beratung sind entsprechende Prüfungsanmeldungen und -ablegungen unbedingt mitzuteilen.
Sondermaßnahme in Biologie
Es werden maximal 28 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Biologie/Chemie zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in Biologie
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Biologie; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.8 - z. Hd. Herrn OStR Manfred Wendrich
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Manfred Wendrich
(E-Mail: manfred.wendrich@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1618)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Chemie
Es werden maximal 15 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Physik/Chemie zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in Chemie mit vertiefter Ausbildung im Bereich Physikalische Chemie (ca. 60 LP)
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Chemie und Physik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.7 - z. Hd. Herrn OStR Alexander Hammon
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Alexander Hammon
(E-Mail: alexander.hammon@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1872)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Deutsch / Ethik
Es werden 15 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen, die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Magisterstudium in Deutsch / Germanistik oder Philosophie sowie einem Abschluss im jeweils anderen dieser beiden Studienfächer als weiteres Haupt- oder Nebenfach entweder im Rahmen des Master- oder Magisterstudiums oder im Rahmen eines Bachelorstudiums (mit einem fachwissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 LP);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt in der Fächerkombination Deutsch / Ethik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch das Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- und Bachelor-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.2/V.4 - z. Hd. Herrn OStR Johannes Hofmann
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Johannes Hofmann
(E-Mail: johannes.hofmann@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1662)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Deutsch / Politik und Gesellschaft
Es werden 30 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen, die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Magisterstudium in Deutsch / Germanistik oder Politikwissenschaften bzw. in Deutsch / Germanistik oder Soziologie sowie einem Abschluss im jeweils anderen der beiden Studienfächer als weiteres Haupt- oder Nebenfach entweder im Rahmen des Master- oder Magisterstudiums oder im Rahmen eines Bachelorstudiums (mit einem fachwissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 LP);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt in der Fächerkombination Deutsch / Politik und Gesellschaft; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch das Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- und Bachelor-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.4 - z. Hd. Herrn OStR Lukas Bauer
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Lukas Bauer
(E-Mail: lukas.bauer@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2792)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Informatik
Es werden maximal 15 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Informatik/Mathematik zugelassen. Voraussetzungen für eine Zulassung sind insbesondere:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Bereich der Informatik
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Informatik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.8 - z. Hd. Frau OStRin Agnes Drotleff
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStRin Agnes Drotleff
(E-Mail: agnes.drotleff@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2653)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Kunst
Es werden maximal 15 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Voraussetzung für eine Zulassung ist insbesondere ein an einer Universität oder Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- bzw. Magisterstudium im Hauptfach Kunstpädagogik oder ein dazu gleichwertiges kunstpädagogisches Studium.
Weiterhin werden außerbayerische Absolventinnen und Absolventen mit einer Ersten Staatsprüfung oder einer lehramtsbezogenen Masterprüfung (Master of Education) für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit vertieft studiertem Fach Kunst zugelassen.
Falls nicht in ausreichender Zahl Bewerberinnen/Bewerber mit den oben aufgeführten Abschlüssen zur Verfügung stehen, werden zudem Master-, Magister- bzw. Diplomabsolventinnen und -absolventen gestalterischer Studiengänge (etwa mit Diplom/Master Bildende/Freie Kunst, Produkt-, Grafik-, Textildesign, (Innen-) Architektur) zugelassen, die eine mindestens dreijährige berufspraktische Tätigkeit im Fach Kunst an Gymnasien oder Beruflichen Oberschulen in der Bundesrepublik Deutschland im Umfang von mindestens 13 Wochenstunden nachweisen und eine Eignungsbestätigung der Schulleitung vorlegen. Die Auswahl dieser zusätzlichen Bewerberinnen/Bewerber erfolgt über ein Auswahlgespräch am Staatsministerium, zu dem geeignete Bewerberinnen/Bewerber gesondert eingeladen werden.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Magister-Prüfungszeugnisses bzw. des Zeugnisses über eine Erste Staatsprüfung (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums aller Studiengänge) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat VII.4 - z. Hd. Herrn StD Gerhard Schebler
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: StD Gerhard Schebler
(E-Mail: gerhard.schebler@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2692)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Latein / Deutsch
Es werden 10 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen, die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Magisterstudium in Lateinischer Philologie in Verbindung mit einem Abschluss in Deutsch / Germanistik oder einem Master- oder Magisterstudium in Deutsch / Germanistik in Verbindung mit einem Abschluss in Lateinischer Philologie (mit einem fachwissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 LP);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt in der Fächerkombination Latein / Deutsch; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen durch das Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Magister-Prüfungszeugnisses bzw. des Zeugnisses über eine Erste Staatsprüfung (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.3 - z. Hd. Frau StRin Dr. Maria Oberlinner
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: StRin Dr. Maria Oberlinner
(E-Mail: mariaanna.oberlinner@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2554)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in der Fächerverbindung Latein / Griechisch
Es werden 5 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst zugelassen, die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Magisterstudium in Lateinischer Philologie in Verbindung mit einem Abschluss in Griechischer Philologie (mit einem fachwissenschaftlichen Anteil von mindestens 60 LP);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt in der Fächerkombination DLatein / Griechisch; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Magister-Prüfungszeugnisses bzw. des Zeugnisses über eine Erste Staatsprüfung (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.3 - z. Hd. Frau StRin Dr. Maria Oberlinner
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: StRin Dr. Maria Oberlinner
(E-Mail: mariaanna.oberlinner@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 2554)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Mathematik mit Nebenfach Physik
Es werden 50 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Mathematik/Physik zugelassen, die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in Mathematik mit Nebenfach Physik (Studienleistungen sowohl in Experimentalphysik als auch in Theoretischer Physik)
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Physik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.7 - z. Hd. Herrn OStR Alexander Hammon
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Alexander Hammon
(E-Mail: alexander.hammon@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1872)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Sondermaßnahme in Physik
Es werden 50 Bewerberinnen und Bewerber zum Vorbereitungsdienst in der Fächerverbindung Mathematik/Physik zugelassen, die folgende Qualifikationen vorweisen können:
- ein an einer Universität im Europäischen Hochschulraum mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium im Bereich der Physik (z. B. in Physik, Biophysik, Astrophysik, Geophysik);
- eine Eignung des Abschlusses als Vorbildung für das gymnasiale Lehramt im Fach Physik; diese Eignung wird in einer Einzelfallprüfung anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen vom Staatsministerium festgestellt.
Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2023 unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Kopie des Master- bzw. Diplom-Prüfungszeugnisses (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records oder Studienbuchs als Nachweis für die belegten Studieninhalte des gesamten Studiums) an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Referat V.7 - z. Hd. Herrn OStR Alexander Hammon
80327 München
Kontakt bei fachlichen Fragen: OStR Alexander Hammon
(E-Mail: alexander.hammon@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1872)
Nach einer Annahme der Bewerbung muss zusätzlich eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen (vgl. „Anmeldung zum Vorbereitungsdienst“).
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Informationsblatt!
Mit einer Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung können Sie voraussichtlich ab Ende Oktober rechnen.
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Gegenüber vorhergehenden Sondermaßnahmen hat sich der Zeitablauf des Verfahrens geändert. Nach der Annahme der Bewerbung muss ab dem 20. Oktober bis spätestens 10. November eine Anmeldung zum Vorbereitungsdienst für Gymnasien erfolgen. Die Anmeldung beinhaltet folgende Schritte:
- Digitale Erstellung eines Anmeldeformulars (PDF) unter https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp
- Druck, Durchsicht und Unterschrift des erstellten PDFs
- Versand des unterschriebenen Anmeldeformulars und darin genannter weiterer Unterlagen an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Prüfungsamt
Marktplatz 41 a+b
91710 Gunzenhausen - Unmittelbare Vereinbarung eines amtsärztlichen Untersuchungstermins beim zuständigen Gesundheitsamt. Weitere Informationen sind dem im Anmeldeformular enthaltenen Untersuchungsauftrag zu entnehmen.
Die Anmeldung zum Vorbereitungsdiensttermin Februar 2024/2026 ist nur gültig, wenn das unterschriebene Anmeldeformular bis spätestens 10. November 2023 auf dem Postweg im Prüfungsamt eingegangen ist.
Um eine vollständige Einreichung im Anmeldeformular genannter weiterer Unterlagen bis zum 01. Dezember 2023 wird gebeten. Bereits bei der Bewerbung eingereichte Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
Kontakt bei Fragen zum Anmelde- und Zulassungsverfahren: Herr Erich Fischer
(E-Mail: erich.fischer@stmuk.bayern.de, Tel.: 089 / 2186 1715)