Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen

Zuweisung zu den Studienseminaren
Zunächst werden die Lehramtsanwärter durch das Kultusministerium den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Bezirksregierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung zu Studienseminaren vor. Jede Grund- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein.
Der Vorbereitungsdienst (= Referendariat) beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.
Ablauf des Referendariats
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst derzeit
- eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
- Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers (9 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation (1 Wochenstunde) und
- Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden).
An zwei Wochentagen besuchen die Lehramtsanwärter die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst derzeit
- eigenverantwortlichen Unterricht in den studierten Fächern und gegebenenfalls auch in nicht studierten Fächern (15 Wochenstunden),
- eigenverantwortliche Hospitation (3 Wochenstunden) und
- 10 Stunden Seminarveranstaltungen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
Hinweis: Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen erfolgt unter Verwendung eines Online-Verfahrens. Informationen zum weiteren Verfahren finden Sie hier: Homepage
Anmeldeschluss für das Referendariat 2023-2025 ist der 11. April 2023.
Ansprechpartnerin für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen ist Frau Andrea Koch (Tel. 089 2186 2647).
1. Anmeldung für Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern:
Mit dem Zulassungsschreiben zur Ersten Staatsprüfung in Bayern erhalten Sie auch ein Schreiben mit Informationen über die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst und dem Link zum Formularserver, unter dem Sie den Antrag zum jeweiligen Vorbereitungsdiensttermin online ausfüllen können.
2. Anmeldung für außerbayerische Bewerber:
Außerbayerische Bewerber gehen bei der Anmeldung zunächst wie Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern unter 1. beschrieben vor, wählen im Formularserver jedoch bei Akademische Vorbildung „Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst berechtigt“:
Hinweis: Außerdem benötigen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses.
Weitere diesbezügliche Informationen sehen Sie gerne hier ein.
Kompetenzorientierung in der Lehrerbildung
Weitere Informationen und Links
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM)
- Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)
- Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei der Einstellung in den Staatsdienst pdf, 234 KB
- Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt an Förderschulen 2021/2023 pdf, 13 KB
- Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt an Förderschulen 2022-2024 pdf, 134 KB
- Bekanntmachung über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen und das Lehramt an Förderschulen 2023-2025 pdf, 157 KB