Lehrerin/Lehrer an Förderschulen

© pointstudio - stock.adobe.com

Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:

  • durch erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik in einer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung - ab Studienbeginn WS 2020 in zwei studierten sonderpädagogischen Fachrichtungen - mit anschließend erfolgreich abgelegter Zweiter Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik
  • durch die Anerkennung Ihrer außerbayerisch erworbenen Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik (außerbayerische Bewerber)
  • durch die Anerkennung Ihrer außerbayerisch abgelegten Ersten Lehramts-/ Staatsprüfung bzw. Ihres lehramtsbezogenen Masters für das Lehramt für Sonderpädagogik mit anschließend erfolgreich abgelegter Zweiter Staatsprüfung in Bayern (Informationen für außerbayerische Studiumsabsolventen)
  • durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Zweitqualifizierungsmaßnahme für das Lehramt für Sonderpädagogik (Sondermaßnahme / Quereinstieg)
  • durch den Erwerb einer Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik im Rahmen einer Sondermaßnahme

Die Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik kann in folgenden sonderpädagogischen Fachrichtungen erworben werden:

  • Gehörlosenpädagogik / Schwerhörigenpädagogik (Förderschwerpunkt Hören)
  • Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  • Körperbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung)
  • Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)
  • Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)
  • Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
  • Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen (Förderschwerpunkt Sehen)

Welche Studienorte für das Lehramt für Sonderpädagogik gibt es?

Fachlehrkraft Sonderpädagogik - Qualifizierungsbeginn September 2023

Wo kann ich eingesetzt werden?

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.