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BAYERN I DIREKT

ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter

Telefon 089 122220 oder per E-Mail unter

direkt@bayern.de

erhalten Sie

Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprech­

partnern bei der Bayerischen Staatsregierung.

Hinweis:

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staats­

regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im

Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt

für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit

insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das

Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist

gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer

bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme

der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien

ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

Wegen der leichteren Lesbarkeit umfassen Bezeichnungen von Personengruppen in der Regel weibliche

und männliche Personen.

Gut informiert

Welches Lehramt passt zu mir?

Weitere Informationen

zum Lehramtsstudium, zu Studienorten und den Schularten

unter

»

www.km.bayern.de/zukunft-praegen

zu den genauen Einstellungsaussichten in den einzelnen Schul­

arten unter

»

www.km.bayern.de/einstellungsaussichten

oder in unserem Flyer „Mein Lehramtsstudium – meine Ein­

stellungsaussichten“

Impressum

Herausgeber:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref.

Öffentlichkeitsarbeit, Salvatorstraße 2, 80333 München ·

Grafisches Konzept und Gestaltung:

atvertiser GmbH, München ·

Fotos:

iStock.com

, Shutter­

stock.com

·

Druck:

Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe

Stand:

April 2020.

Stand: April 2020

Gut gewählt

Bayerisches Staatsministerium für

Unterricht und Kultus

Als

Grundschullehrer/-in

übernehmen Sie den

Großteil des Unterrichts einer Klasse in mehreren

Fächern

(Klassenlehrerprinzip)

und sind für die Kinder

eine wesentliche

Bezugsperson

beim Erwerb der

Grund­

lagen

für eine erfolgreiche Schullaufbahn.

GS

Mit

Lehramt Sonderpädagogik

sind Sie in zwei

Förderschwerpunkten ausgebildet. In einer

kleinen

Klasse

von meist nur 7 bis 14 Schüler/-innen mit sonder­

pädagogischem Förderbedarf können Sie

individuell

unter­

stützen. Zudem

beraten

Sie Lehrkräfte allgemeiner Schulen.

FöS

Das Fachlehrerprinzip gilt auch für

Gymna­

siallehrer/-innen

. Sie vermitteln dabei eine

vertiefte Allgemeinbildung

sowie

wissenschaftliche

Arbeitsweisen

zur Vorbereitung auf die allgemeine Hoch­

schulreife und ein (Universitäts-)Studium.

Gym

Auch für

Mittelschullehrer/-innen

greift das

Klassenlehrerprinzip: Sie unterstützen Ihre Klasse

praxisorientiert beim Erwerb einer

grundlegenden Allgemeinbildung

und begleiten sie auf dem Weg Richtung

Berufsausbildung

und

Erwachsenwerden

.

MS

Als

Realschullehrer/-in

sind Sie in verschiedenen

Klassen tätig und vermitteln den Schüler/-innen i.d.R.

in zwei Fächern

(Fachlehrerprinzip)

eine

breite Allgemein­

bildung

. Die Mischung aus Theorie und Praxis ermöglicht

den Jugendlichen unterschiedlichste Bildungswege.

RS

Als

Lehrkraft an beruflichen Schulen

(z.B.

Berufsschule oder FOSBOS) unterrichten Sie

in einer

beruflichen Fachrichtung

(z.B. Elektrotechnik) und

einem

allgemeinbildenden Fach

(z.B. Englisch), um junge

Menschen auf

Berufsleben

oder

Studium

vorzubereiten.

BerS

LEHRAMT

STUDIEREN

!

Zukunft prägen

– Lehrer werden