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Schriftliche Abiturprüfung

Die schriftlichen Prüfungen werden im Jahr

2020 imMai stattfinden. Informationen zum ver

bindlichen Zeitplan erhalten Sie von Ihrer Schule.

Diese wird Sie auffordern, bis spätestens zum

31. Januar in Jahrgangsstufe 12

Ihr

drittes

schriftliches Abiturprüfungsfach verbindlich

festzulegen

.

In

drei

von fünf

Abiturprüfungsfächern

legen

Sie eine schriftliche Prüfung ab (vgl. Tabelle auf

S. 26):

In den Fächern

Deutsch und Mathematik

ist diese schriftliche Abiturprüfung verpflich-

tend.

Drittes schriftliches Abiturprüfungsfach

können

folgende Fächer

sein: eine fort-

geführte Fremdsprache, eine Naturwissen-

schaft, fortgeführte Informatik, eine Gesell-

schaftswissenschaft, Religionslehre (bzw.

Ethik), Kunst, Musik oder Sport.

In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern kann

auf Antrag von Ihnen oder auf Anordnung des

Prüfungsausschusses eine mündliche Zusatz-

prüfung durchgeführt werden.

Besonderheiten

Weil in den Fächern Kunst, Musik sowie

Sport eine

besondere Fachprüfung

(zwei

Prüfungsteile: schriftlich-theoretischer

Teil + fachpraktischer Teil) abgelegt wird, ist

die Belegung eines

Additums

(vgl. S. 15)

Voraussetzung für deren Wahl als schriftliches

bzw. im Fall von Sport als schriftliches oder

mündliches Abiturprüfungsfach; daher legen

Sie die Abiturprüfung als besondere Fach-

prüfung in einem dieser Fächer

bereits im

Frühjahr der Jahrgangsstufe 10 verbind-

lich fest

.

Abiturprüfung

Wenn Sie als Schülerin oder Schüler eines

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen

Gymnasiums das Fach

Sozialkunde zwei-

stündig

belegt haben (vgl. S. 14), können

Sie es als eigenständiges schriftliches Abi-

turprüfungsfach wählen.

Weitere Informationen zu Prüfungsdauer und

-inhalten – auch zur besonderen Fachprüfung

in den Fächern Kunst, Musik und Sport – finden

Sie im Internet unter:

www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de/ abitur/schriftliche-abiturpruefung

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