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Die vorliegende Broschüre dient der Informa-

tion der Schülerinnen und Schüler in der Ober-

stufe des Gymnasiums. Sie ersetzt nicht die

einschlägigen Paragraphen der Schulordnung

für die Gymnasien in Bayern.

Weitere Informationen:

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www.gymnasiale-oberstufe.bayern.de www.km.bayern.de

Broschüren kostenlos bestellbar unter:

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www.verwaltung.bayern.de/Broschueren

Impressum

Herausgeber:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeits

arbeit, Salvatorstr. 2, 80333 München ·

Grafisches Konzept und Gestaltung:

atvertiser GmbH, München ·

Fotos:

fotolia, shutterstock ·

Druck:

Gebrüder Geiselberger GmbH, Altötting ·

Stand:

August 2016.

Hinweis:

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von

Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-,

Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informations-

ständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe

an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet

werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druck-

schrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.

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