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Öffentliche und private Schulen

garantieren Eigenständigkeit in

der Unterrichtsgestaltung

In Bayern gibt es öffentliche und private Schulen. Die Eltern können

in eigener Verantwortung die Wahl zwischen öffentlichen und

privaten Schulen treffen.

Öffentliche Schulen

Öffentliche Schulen unterteilen sich in staatliche und kommunale

Schulen. Die Zeugnisse der staatlichen und kommunalen Schulen

verleihen die gleichen Berechtigungen.

Private Schulen

Die privaten Schulen sind im Rahmen der Gesetze frei in der Ent-

scheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder welt-

anschauliche Unterrichtsorganisation. Man unterscheidet zwischen

Ersatzschulen (staatlich genehmigte und staatlich anerkannte

Schulen) und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen entsprechen in

ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen Schulen. Ergän-

zungsschulen sind mit öffentlichen Schulen nicht vergleichbar.

Staatlich anerkannte Schulen

An diesen Schulen gelten für die Aufnahme, das Vorrücken und

beim Schulwechsel sowie bei der Durchführung von Prüfungen

die gleichen Bestimmungen wie an den öffentlichen Schulen.

Zeugnisse der staatlich anerkannten Ersatzschulen verleihen daher

die gleichen Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen.

Staatlich genehmigte Schulen

Zeugnisse der staatlich genehmigten Ersatzschulen verleihen

nicht dieselben Berechtigungen wie die der öffentlichen Schulen.

Diese können nur durch eine zusätzliche staatliche Prüfung

erreicht werden.