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Sonderpädagogische Förderung:

Jedes Kind bestmöglich fördern

Inklusion ist die Aufgabe aller Schulen. Kindern und Jugendlichen

mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen verschiedene

Lernorte zur Verfügung: Vom Lernort allgemeine Schule (Unter

richt in der Schule vor Ort mit Unterstützung durch Mobile Sonder

pädagogische Dienste, Kooperationsklassen, Partnerklassen,

Schulen mit dem Schulprofil Inklusion ggf. in Tandemklassen etc.)

bis hin zum spezialisierten Lernort Förderschule. Für Schüler mit

sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es in Bayern ein breit

gefächertes Förderangebot in folgenden Förderschwerpunkten:

Sehen

Hören

körperliche und motorische Entwicklung

Sprache

emotionale und soziale Entwicklung

Lernen

geistige Entwicklung

Zur Beratung bei der Wahl der am besten geeigneten Schule steht

neben den Schulen und den Staatlichen Schulberatungsstellen auch

die „Inklusionsberatung am Schulamt“ zur Verfügung. Grundsätzlich

entscheiden die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten bei der Wahl

des bestmöglichen Förderorts. Der einmal gewählte Förderort ist

nicht auf Dauer bindend: Ein Wechsel von der Förderschule an die

Regelschule zu einem späteren Zeitpunkt und umgekehrt ist möglich.

Übertrittsverfahren

Bei entsprechender Eignung können Schüler mit sonderpädago

gischem Förderbedarf das Gymnasium, die Realschule, die Wirt

schaftsschule oder entsprechende Förderschulen besuchen. Es

gelten die allgemeinen Bestimmungen für das Übertrittsverfahren

in eine weiterführende Schule. Auch Förderschulen können auf

Antrag der Erziehungsberechtigten ein Übertrittszeugnis ausstellen.

Lehrpläne und Abschlussmöglichkeiten

an Förderschulen

Im Bereich der Förderschulen gibt es folgende schulische Lernorte:

Förderzentren, die je nach Förderschwerpunkt nach demLehrplan

der Grundschule und der Mittelschule oder einem förderschwer

punktbezogenen Lehrplan unterrichten (Förderschwerpunkt

Lernen, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung).