Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III sind in ein-
facher und effektiver Weise in das gemeinsame Konzept der
Berufsorientierung von Schule und Berufsberatung integriert und
ergänzen die schulischen Projekte. Dafür wurden gemeinsam
mit der Agentur für Arbeit
berufsorientierende Module
ent-
wickelt, die die Mittelschulen in Absprache mit den Staatlichen
Schulämtern und den örtlichen Agenturen für Arbeit für jedes
Schuljahr buchen können. Individuelle Projekte können ebenfalls
gefördert werden.
Durch den
Einsatz von Berufseinstiegsbegleitern
nach § 49
SGB III kann Ihr Kind beim Übergang von Schule in den Beruf bei
Bedarf individuell begleitet werden.
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Berufsorientierungsmaßnahmen