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Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III sind in ein-

facher und effektiver Weise in das gemeinsame Konzept der

Berufsorientierung von Schule und Berufsberatung integriert und

ergänzen die schulischen Projekte. Dafür wurden gemeinsam

mit der Agentur für Arbeit

berufsorientierende Module

ent-

wickelt, die die Mittelschulen in Absprache mit den Staatlichen

Schulämtern und den örtlichen Agenturen für Arbeit für jedes

Schuljahr buchen können. Individuelle Projekte können ebenfalls

gefördert werden.

Durch den

Einsatz von Berufseinstiegsbegleitern

nach § 49

SGB III kann Ihr Kind beim Übergang von Schule in den Beruf bei

Bedarf individuell begleitet werden.

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Berufsorientierungsmaßnahmen