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Mein Leben in Bayern

Schule, Beruf und ich

3. Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt dich während deiner Ausbildung vor schlechten

oder zu harten Arbeitsbedingungen. Jeder Arbeitgeber muss sich an dieses Gesetz halten.

Hier die für dich wichtigsten Gesetze auf einen Blick.

§ 8 Dauer der Arbeitszeit

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten und sie dürfen nicht mehr als 40 Stun­

den wöchentlich arbeiten.

§ 9 Berufsschule

Jugendliche müssen in die Berufsschule gehen und bekommen dafür frei.

§ 14 Nachtruhe

Jugendliche dürfen in der Regel nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr arbeiten.

§ 15 Fünf-Tage-Woche

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten.

Suche das Jugendarbeitsschutzgesetz im Internet und finde weitere interessante Gesetze.